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  1. #11
    Ne fiese Möp Avatar von Lichti
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    Gamertag: Fieser Moep

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    Zitat Zitat von DonnieB Beitrag anzeigen
    Dies ist eine reine Auslegungssache Und wenn der Zollbeamte schlecht gefusselt und der Staatsanwalt böse ist, kann er dich deswegen belangen.
    Ich merke schon, wir werden uns wohl nie einig. Ich schreibe es trotzdem noch einmal.

    Alles was bei Position 4 aufgeführt wird, bezieht sich immer auf die Positionen 1 bis 3. Du darfst es also nicht beziehen um es zu verbreiten, vorzuführen oder einer Person unter 18 Jahren zugänglich zu machen. Das selbe gilt auch für dein fett markiertes einzuführen.

  2. #12
    Auditore Da Firenze Avatar von Ezio
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    Zitat Zitat von Lichti Beitrag anzeigen
    Aber nicht die deutsche Version von Modern Warfare 2, wenn ein Spiel einmal von der USK eingestuft wurde, kann und darf es nicht mehr indiziert werden.

    Kam Mortal Kombat II nicht in den Handel und wurde dann beschlagnahmt? :confused:

  3. #13
    Ne fiese Möp Avatar von Lichti
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    Gamertag: Fieser Moep

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    Kann schon sein, die Regelung, dass Spiele, die von der USK eingestuft wurden, nicht mehr indiziert werden dürfen, gibt es erst seit 2003.

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