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  1. #1
    Auditore Da Firenze Avatar von Ezio
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    Standard Revival Selection - Diskussion

    Die Infos die bis jetzt bekannt sind, konnten mich leider nicht zufrieden stellen. 19,99€ bzw. 1600 MS Points sind für HD Remakes meiner Meinung nach zu viel.

    Ich hoffe, dass CV hier in Deutschland erscheinen wird. Nach ein paar Monaten kann man sich ja die Spiele zum halben Preis bei Xbox Live runterladen. Da würde sich das warten lohnen.

  2. #2
    Der-der-seinen-Sohn-liebt Avatar von DonnieB
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    Ich denke mal eher nicht kleiner... da allein schon die Original Version indiziert war. Ich weiß nur grad net welche Liste ....
    Hier mal 2 Screens um zu zeigen welche RE Teile indiziert sind(unten im Anhang)

    Aber ich bin ja eh der Mensch der Spiele lieber im Original zoggt und da ich eh keine PS3/Xbox360 besitze .. tangiert mich das ja eh peripher
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  3. #3
    Ne fiese Möp Avatar von Lichti
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    Capcom könnte Code Veronica X aber erneut prüfen lassen und wenn ein Gears of War 3 eine Freigabe in Deutschland bekommt, sollte das mit einem Code Veronica X auch kein Problem sein.

  4. #4
    Der-der-seinen-Sohn-liebt Avatar von DonnieB
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    Könnte... Können können sie viel .. aber machen .. das ist die Frage.
    Vor allem hallo nur weil GoW3 ne Freigabe bekommen hat heißt das ja nix.
    DS und DS 2 haben auch eine Freigabe, aber ein Dead Rising 2 oder Dead Island nicht ... HÄÄÄH????
    Ich mein so unterschiedlich sind die Spiele jetzt ja nun net?
    Um die Mutanten Viecher bei DS zu killen musst du sie ja regelrecht vierteilen, da wird aber net gemeckert. Aber wenn du en Zombie zerhackstückelst, da wird laut gebrüllt.

    USK muss sein, das heißt ich finde die Alterseinteilung klasse. Sollte sich jeder dranhalten. Aber das Erwachsene Spiele nicht so spielen können, wie sie beabsichtigt sind, oder ihre Spiele aus dem Ausland herholen müssen und bei Liste B Spiele sogar gefährdet sind eine Anzeige zu bekommen geht gar net.
    Manchmal versteh ich die USK einfach nicht... vllt frage ich die das auch einfach mal uff der GC

  5. #5
    Ne fiese Möp Avatar von Lichti
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    Zitat Zitat von DonnieB Beitrag anzeigen
    Könnte... Können können sie viel .. aber machen .. das ist die Frage.
    Stimmt, aber es hindert Capcom auch nichts daran, bis auf die möglichen Kosten für eine Wiederaufnahme oder erneute Prüfung.

    Zitat Zitat von DonnieB Beitrag anzeigen
    oder ihre Spiele aus dem Ausland herholen müssen und bei Liste B Spiele sogar gefährdet sind eine Anzeige zu bekommen geht gar net.
    Das stimmt so nicht. Als Privatperson darfst du alle indizierten Medien besitzen, ganz egal auf welcher Liste sie sind, du darfst sogar beschlagnahmte Medien besitzen. Bei beschlagnahmten Medien macht sich "nur" der Verkäufer strafbar.

  6. #6
    Auditore Da Firenze Avatar von Ezio
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    Ich kann die USK nicht verstehen. Die testen eine Trilogie und bringen nur den letzten Teil hier auf den Markt. Was passiert denn mit denen, die auch die 2 andere Spiele kaufen wollen und das Spiel nicht importieren lassen wollen?

    Und Call of Duty MW2 soll jetzt auch auf dem Index sein. Erst veröffentlichen und dann beschlagnahmen. Die sind doch alle verrückt.

  7. #7
    Ne fiese Möp Avatar von Lichti
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    Zitat Zitat von Eziooo Beitrag anzeigen
    Die testen eine Trilogie und bringen nur den letzten Teil hier auf den Markt.
    Genau das tun sie eben nicht, sie testen jedes Spiel einzeln. Und Microsoft ist an der Geschichte auch nicht ganz unschuldig, denn der zweite Teil wurde erst gar nicht zur Prüfung vorgelegt, da man davon ausging, dass eine Einstufung verweigert wird.

    Zitat Zitat von Eziooo Beitrag anzeigen
    Und Call of Duty MW2 soll jetzt auch auf dem Index sein. Erst veröffentlichen und dann beschlagnahmen. Die sind doch alle verrückt.
    Aber nicht die deutsche Version von Modern Warfare 2, wenn ein Spiel einmal von der USK eingestuft wurde, kann und darf es nicht mehr indiziert werden. Die Indizierung betrifft in diesem Fall die EU-Version.

  8. #8
    Der-der-seinen-Sohn-liebt Avatar von DonnieB
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    Zitat Zitat von Lichti Beitrag anzeigen
    Das stimmt so nicht. Als Privatperson darfst du alle indizierten Medien besitzen, ganz egal auf welcher Liste sie sind, du darfst sogar beschlagnahmte Medien besitzen. Bei beschlagnahmten Medien macht sich "nur" der Verkäufer strafbar.
    Falsch, die Einfuhr beschlagnahmter Medien (und von denen habe ich gesprochen) ist verboten und du kannsteine Anzeige bekommen.
    Das heißt dein Geld ist weg, kein Medium und Post von der Staatsanwaltschaft.
    Es muss aber nicht sein, aber möglich ist das. Das heißt wenn der Zollbeamte am Abend nicht an seine Alte ran durfte oder der Kaffee am morgen schlecht war, kann er die Ware einziehen und eine Anzeige schreiben.

  9. #9
    Ne fiese Möp Avatar von Lichti
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    Zitat Zitat von DonnieB Beitrag anzeigen
    Falsch, die Einfuhr beschlagnahmter Medien (und von denen habe ich gesprochen) ist verboten und du kannsteine Anzeige bekommen.
    Nein, das ist falsch. Im Normalfall hast du als privater Käufer keine Anzeige zu befürchten, nur der Verkäufer, da der Handel mit solchem Medien verboten ist. Ich schreibe jetzt deshalb Normalfall, da es da draußen ja immer mal übereifrige Staatsanwälte gibt. Du darfst beschlagnahmte Medien besitzen, so lange du sie nicht in Mengen hortest, die eine Verkaufsabsicht vermuten lassen, Freunden oder Bekannten vorführst, an jugendliche weitergibst.

    Hier mal der genaue Wortlaut:
    § 131 Absatz 1:
    Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
    1. verbreitet,
    2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    Der fett markierte Teil ist der wichtige, da er sich nur auf die Positionen 1 bis 3 bezieht. Der Besitz ist also vollkommen legal.

  10. #10
    Der-der-seinen-Sohn-liebt Avatar von DonnieB
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    Zitat Zitat von Lichti Beitrag anzeigen
    § 131 Absatz 1:
    Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
    1. verbreitet,
    2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    Dies ist eine reine Auslegungssache Und wenn der Zollbeamte schlecht gefusselt und der Staatsanwalt böse ist, kann er dich deswegen belangen.

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