Auf 43 Seiten ist alles nachzulesen. Jeder kann sich die Entscheidung vom 18. März 2003 ausdrucken - www. bundesverfassungsgericht.de, Aktenzeichen 2 BvB 1/01. Dort kann man erstens nachprüfen, welche Anforderungen an einen Antrag auf Verbot der NPD gestellt werden - nämlich die Enttarnung aller staatlichen V-Leute, deren Aussagen als Beweismittel gegen die Neonazis präsentiert werden.
Und man hält dann zweitens das Zeugnis einer Blamage sondergleichen in Händen: einer Blamage für drei Verfassungsorgane, für Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung - ausgestellt vom vierten Verfassungsorgan, dem Bundesverfassungsgericht.
Dort ist nachzulesen, warum die drei Anträge auf Verbot der NPD gescheitert sind, warum das Verbotsverfahren eingestellt werden musste, warum das höchste Gericht sich nicht in der Lage sah, in der Sache zu entscheiden: weil nämlich die Verbotsanträge "verschmutzt" waren, weil sie also auf Äußerungen gestützt waren, die NPD-Funktionäre gemacht hatten, welche mehr waren als NPD-Funktionäre. Sie agierten als V-Männer für Verfassungschutzbehörden.
Zur Empörung des höchsten Gerichts hatte sich herausgestellt, dass der Staat in Gestalt von V-Leuten zahlreich in den Führungskadern der NPD vertreten war - so zahlreich, dass da und dort sarkastisch von einer "Staatspartei" NPD geredet wurde.