Der Fall der Origin-Nutzungsbestimmungen fängt nun an zu kochen – trotz daß EA diese geändert hat, sind jene immer noch nicht rechtskonform in Deutschland . Das eigentliche Ungemach droht EA aber nun von Seiten der Einzelhändler, welche sich mit einer nicht unerheblichen Anzahl an Produktrückgaben konfrontiert sehen – beim Mediamarkt stellt man inzwischen sogar schon Warnschilder bezüglich der Origin-EULA auf. Dies wird dem Mediamarkt allerdings nichts nützen, da eine Zustimmung zu den Nutzungsbestimmungen nicht über einen Warnhinweis abgetan werden kann, sondern diese das Vorliegen der kompletten Lizenzbestimmungen zum Zeitpunkt des Kaufs voraussetzt. Und so lange jene EULA rechtlich in Deutschland unsaubere Punkte enthält, besteht ein Rückgaberecht selbst bei geöffneter Verpackung und angefangener Installation.
Demzufolge verhandelt Amazon bereits mit EA über die massenweise Produktrückgabe – was EA sicherlich wenig gefallen wird, aber Amazon wird die deutsche Rechtslage respektieren müssen und EA kann es sich nun einmal kaum mit den großen Einzelhandelsketten verscherzen. Und dies scheint wohl auch der einzige Weg zu sein, daß EA genügend Druck bekommt, um seine Position zu überdenken. Dabei müsste EA noch nicht einmal sein generelles Geschäftsgebaren verändern – es würde reichen, wenn nur die Origin-Lizenzbestimmungen für bundesdeutsche Käufer entsprechend angepasst werden und diese in Datenschutzfragen dann einfach anders behandelt werden als der Rest der Menschheit. EA verliert daran nicht viel, denn so groß ist die Anzahl der bundesdeutschen Käufer auf dem Weltmarkt nun auch wieder nicht (wenn es hochkommt, sind es 10 Prozent) – und beim Rest der Menschheit existiert kein so ein großes Datenschutzinteresse und vor allem keine so klare Datenschutz- und Verbraucherschutz-Gesetzgebung, kann EA also sein Ding weiterhin durchziehen.