Der Freistaat Bayern lässt seinen Worten Taten folgen und hat nun unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes" seine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Jugendmedienschutzes vorgelegt. Das Papier wird in einer der nächsten Bundesratssitzungen zum Thema werden.
GamesMarkt.de hat sich den Entwurf näher angesehen und festgestellt, dass der Kernpunkt der Gesetzesvorlage eine Änderung des Paragraphen 131 Strafgesetzbuch darstellt. Dieser regelt bisher schon das Strafmaß bei Verbreitung von gewaltverherrlichenden und die Menschenwürde verletzenden Medieninhalten. Nach Vorstellungen von Bayerns Regierung soll er um den Paragraph 131a StGB ergänzt werden, der unter dem Titel "Virtuelle Killerspiele" folgendes beinhaltet:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen."
Dazu soll auch der Absatz 4 des Paragraphen 131 StGB gestrichen werden. Dieser besagt bisher, dass es der elterlichen Fürsorge unterliegt, ob Kinder und Jugendliche für sie an sich ungeeignete Medien konsumieren dürfen. Nach der Streichung würden sich Eltern strafbar machen, wenn sie ihre Kinder solche Medien bewusst aussetzen.
Weitere Modifizierungen betreffen den Paragraphen 118a des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Diese sollen vor allem dazu dienen, Fun-Sportarten wie Paintball unter Strafe zu stellen. Und schließlich sind auch Änderungen beim Jugendschutzgesetz vorgesehen, die für Einschnitte in der Arbeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), für mehr Einfluss der Obersten Landesjugendbehörden und für schärfere Kontrollen bzw. erschwerte Jugendfreigaben sorgen würden.
Wer sich den gesamten Gesetzesentwurf durchlesen möchte, kann ihn unter diesem
Link zum Internetauftritt des Bundesrats aufrufen (PDF-Format).