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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keyseller verstoßen gegen das Urheberrecht - Gerichtsurteil stärkt Spieleindustrie



Couga
27.03.2014, 19:00
Sehr interessanter Artikel zu einem kürzlich gefällten Urteil des Landgerichts Berlin, nach dem die gängige Praxis von Keysellern gegen das Urheberrecht verstößt.


Der unautorisierte isolierte Verkauf von Produktschlüsseln (“keys”) für Computerspiele stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Das hat das Landgericht Berlin Anfang März 2014 entschieden und damit faktisch das Geschäftsmodell des Keyselling für rechtswidrig erklärt. Es ist die erste Entscheidung, die sich mit dem Geschäftsmodell befasst und stellt somit einen wichtigen Meilenstein im Umgang mit Keysellern dar. Aber auch juristisch ist die Entscheidung durchaus interessant.

Was ist Keyselling?

Das Geschäftsmodell des Keyselling nutzt den Umstand aus, dass Computerspiele weltweit zu unterschiedlichen Preisen verkauft werden. Spiele können beispielsweise auf dem russischen Markt nicht zu demselben Preis verkauft werden, wie auf dem deutschen. Und auch innerhalb Europas gibt es zum Teil deutliche Preisunterschiede.

Beim Keyselling werden die Produktschlüssel aus den DVD-Verpackungen abfotografiert und an den Keyseller geliefert bzw. über Handelsplattformen an professionelle Keyseller verkauft. Die Produktschlüssel stammen regelmäßig aus verhältnismäßig niedrigpreisigen Märkten. Die physischen Produkte werden in der Regel nicht mit geliefert. Der Keyseller verkauft die fotografierten Produktschlüssel dann im Internet zu einem deutlich geringeren Preis als dem normalen deutschen Einzelhandelspreis. Mit diesen Produktschlüsseln können die Spiele dann von den Kunden des Keysellers von digitalen Distributionsplattformen wie Steam oder Origin heruntergeladen werden. Was mit den Original-Datenträgern passiert, ist in der Regel unbekannt.
Der Fall vor dem Landgericht Berlin

Ein Spielepublisher sah sich durch das Geschäftsmodell der Keyseller in seinen urheberrechtlich geschützten Rechten verletzt und mahnte den Betreiber eines Online-Shops für Spiele-Keys ab. Er forderte, dass dieser den Weiterverkauf aller Keys unterlässt, die zu Spielen gehören, an denen der Publisher die Rechte hält. Der Keyseller wehrte sich gegen die Abmahnung und erhob negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Berlin. Das Gericht solle feststellen, dass der Publisher wegen des Verkaufs der Produktschlüssel keine Unterlassungsansprüche gegen den Keyseller habe.

Seine Argumentation: Die UsedSoft-Entscheidung des EuGH (Urt. v. 3. Juli 2012 – C-128/11) erlaube den Weiterverkauf von Produktschlüsseln. Danach habe sich das Vervielfältigungsrecht des Publishers erschöpft, wenn er das Spiel innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in Verkehr gebracht habe (sog. Erschöpfungsgrundsatz). Der Weiterverkauf sei dann zulässig, wenn der Original-Datenträger unbrauchbar gemacht wurde.

Der Publisher hielt dagegen: Für Computerspiele sei die UsedSoft-Entscheidung schon gar nicht anwendbar. Nach der Nintendo-Entscheidung des EuGH (Urt. v. 23. Jan. 2014 – C-355/12) gelte für Computerspiele nicht allein die Software-Richtlinie RL 2009/24/EG, auf der die UsedSoft-Entscheidung beruhte. Spiele sind demnach vielmehr hybride Werke, die auch der Urheberrechtsrichtlinie RL 2001/29/EG unterfallen. Die UsedSoft-Entscheidung sei daher schon gar nicht auf Computerspiele übertragbar.

Außerdem könne der Erschöpfungsgrundsatz nur für das Produkt gelten, dass innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr gebracht wurde – und nicht für nur Teile dieses Werkes. Der Weiterverkauf der Original-Datenträger sei demnach zulässig, das Aufspalten in Datenträger und Produktschlüssel aber nicht. Obendrein trage der Keyseller die Beweislast dafür, dass die von ihm verkauften Produktschlüssel auch wirklich innerhalb des EWR in den Verkehr gebracht wurden – und nicht etwa aus Russland oder den USA stammen, wo der Erschöpfungsgrundsatz nicht greift.
Die Entscheidung des Gerichts

Das LG Berlin schloss sich in dem Urteil vom 11. März 2014 (Az. 16 O 73/13) (Volltext) der Argumentation des Publishers an. Der Erschöpfungsgrundsatz gilt nur für urheberrechtlich geschützte Werke in der Form, in der sie ursprünglich in den Verkehr gebracht wurden. Eine Erschöpfung kann also allenfalls an den Spielen auf Original-Datenträgern eintreten, nicht aber für den separaten Verkauf der Keys. Aus den Entscheidungsgründen:

„Erschöpfung kann von vornherein nur an dem Produkt eintreten, das mit Zustimmung des Berechtigten in der Europäischen Union in den Verkehr gelangt ist. Die Erschöpfung dient der Herstellung der Verkehrsfähigkeit von Produkten […]. Sie ist deshalb an dasjenige Produkt geknüpft, welches der Rechteinhaber freiwillig in den Verkehr gegeben hat. […]

Mithin konnte Erschöpfung an den […] Kombinationspaketen von vornherein nur bei Weitergabe eben dieser Kombination, nämlich des physischen Datenträgers zzgl. des Produktschlüssels eintreten. Spaltet der Verkäufer, wie hier der Kläger, diese Einheit auf und gibt nur den Produktschlüssel weiter, so verändert er die dem Produkt vom Rechteinhaber verliehene Form. Er veräußert dann nicht dasselbe, sondern ein anderes Produkt, wozu ihm die Zustimmung des Rechteinhabers fehlt. Erschöpfung kann in solchen Fällen von vornherein nicht eintreten.“

Nichts anderes ergibt sich auch aus der UsedSoft-Entscheidung des EuGH. Zum einen ist bereits fraglich, ob diese überhaupt auf Computerspiele anwendbar ist, da sich der UsedSoft-Fall ausschließlich auf die Software-Richtlinie bezieht, Spiele dieser aber nur zum Teil unterfallen. Zum anderen betrifft die UsedSoft-Entscheidung einen anderen Fall. Dort wurde die Software nämlich von vornherein digital vertrieben. Eine Aufspaltung von Datenträger und Produktschlüssel gab es dort nicht.
Die Folgen für die Praxis

Für Publisher ist die Entscheidung ein erster wichtiger Schritt im Kampf gegen den grauen Markt der Keyseller. Zwar ist es die erste Entscheidung dieser Art und ein paar Detailfragen sind noch offen – vor allem auch wegen der besonderen prozessualen Situation der negativen Feststellungsklage. Dennoch hat das Landgericht Berlin deutlich Stellung gegen Keyselling bezogen und der Spieleindustrie den Rücken gestärkt.

http://spielerecht.de/keyselling-ist-urheberrechtsverletzung-lg-berlin-faellt-erstes-urteil-gegen-deutschen-keyseller/

Don Kan Onji
27.03.2014, 19:25
Kann ich überhaupt nicht nachollziehen. Außerdem liest sich das, als wären sämtliche Keyseller betroffen. Dann müsste so ein lizensierter Shop wie MMOGA demnach ja auch dicht machen:

http://www.mmoga.de/

alceleniel
27.03.2014, 20:07
Viel schlimmer finde ich, dass solche Shops auch Ingame-Gold verkaufen, was in aller Regel schonmal nicht erlaubt ist. Deswegen fällt ein Kauf von Spielen dort für mich auch flach - sowas unterstütze ich ganz einfach nicht.

Keksus
27.03.2014, 20:44
Sehr interessanter Artikel zu einem kürzlich gefällten Urteil des Landgerichts Berlin, nach dem die gängige Praxis von Keysellern gegen das Urheberrecht verstößt.



http://spielerecht.de/keyselling-ist-urheberrechtsverletzung-lg-berlin-faellt-erstes-urteil-gegen-deutschen-keyseller/

Ich könnt kotzen. Damit verstößt doch prinzipiell jeder Händler gegen das Urheberrecht. Ganz groß. Wirklich: Damit geben die den Firmen recht, die total für Globalisierung sind, solange sich der Endkunde nicht daran bereichert. Haben sie es also geschafft sowas wirklich illegal zu machen, nachdem sie jahrelang nur so getan haben als wäre es das. -.-

Don Kan Onji
27.03.2014, 20:51
Scheint so, als wolle die Industrie gerne wieder physische Verpackungen verkaufen wollen, da der Handel mit Keys diese förmlich untergräbt.
Was ist denn z.b. mit Amazon und Konsorten? Die verkaufen auch zig Downloadtitel.

Couga
27.03.2014, 21:12
Es geht nicht um den Verkauf von Downloadtiteln oder Keys, die speziel dazu vorgesehen sind.
Es geht hier darum, dass diese Keyseller im billigen Ausland massenhaft Retail-Versionen aufkaufen, um die darin enthaltenen CD-Keys online zu verkaufen.
Deswegen kreidet das Gerichte die Trennung von Datenträger und Key an, die vom Hersteller so nicht gedacht ist.
Das machen die Keyseller halt, um die vom Hersteller vorgesehenen Preise einer Region zu umgehen.

Don Kan Onji
27.03.2014, 21:31
Datenträger und Key

Es gibt doch aber auch Shops, die Steam Keys verbilligt anbieten? Was ist denn z.b. damit? Es muss ja nicht immer auch was mit einem physischen Datenträger zu tun haben, wenn man da z.b. an die ganzen Spiele wie Walking Dead oder The Wolf Among Us denkt ;) Und das waren jetzt nur 2 Beispiele von vielen.

Mal davon abgesehen, dass The Walking Dead mittlerweile auch ne Retailfassung hat.

Couga
27.03.2014, 21:36
Es gibt doch aber auch Shops, die Steam Keys verbilligt anbieten?

Und was glaubst du, wie diese Händler billig an die Keys kommen?
In der Regel wie gesagt, indem sie im Ausland billig Retail-Fassungen kaufen und die Keys daraus entnehmen. Diese Praxis wurde nun für rechtswiedrig erklärt.
Wenn die Keys nicht aus solchen zweifelhaften Quellen stammen, weil der Händler zum Beispiel lizensierter Keyhändler ist, sollte das auch keine Problem darstellen.
Kann mir nur nicht vorstellen, dass die dann auch so billig sind.

Don Kan Onji
27.03.2014, 21:39
Wolf Among Us hat aber gar keine Retailversion :gruebel

FriendOfJamaica
27.03.2014, 22:13
Liest sich für mich aber als würde man bei einer bestehenden Grauzone einfach eine neue daraus machen...
Schaut auch so aus als würde man da ein, in diesem Fall schwammiges, Urheberrecht ohne feste Basis auslegen und grenzt dann doch sehr an Willkür wenn man die nicht ganz geklärte Herkunft von bestimmten Keys bedenkt.
Eigentlich interessant das mit der Argumentation in diesem Fall das "digitale Weiterverkaufen eines physischen Produkts" illegal sein soll, das "digitale Weiterverkaufen eines digitalen Produkts" und das "physische Weiterverkaufen eines physischen Produkts" aber nicht :gruebel

Übrigens sollten die Vertreter der Spieleindustrie aufpassen das sie sich da nicht selbst ins Knie schießen, ich bezweifle dass der Großteil der Leute die bei Keyshops einkaufen eine Kriminalisierung ihres Kaufes gutheißen und ich bezweifle auch, dass diese dadurch bereit sind mehr Spiele zum Vollpreis zu kaufen...




Wenn die Keys nicht aus solchen zweifelhaften Quellen stammen, weil der Händler zum Beispiel lizensierter Keyhändler ist, sollte das auch keine Problem darstellen.
Kann mir nur nicht vorstellen, dass die dann auch so billig sind.
Ich kenn mich bei Keyshops nicht so aus(weil ich selber noch keine genutzt habe), aber wäre es nicht leichter gleich digitale Keys aus "billigeren" Ländern weiterzuverkaufen?
Müsste ja möglich sein, wenn man bedenkt das es auch Spiele ohne Retail-Version in solche Shops schaffen.

Couga
27.03.2014, 22:16
Übrigens sollten die Vertreter der Spieleindustrie aufpassen das sie sich da nicht selbst ins Knie schießen, ich bezweifle dass der Großteil der Leute die bei Keyshops einkaufen eine Kriminalisierung ihres Kaufes gutheißen und ich bezweifle auch, dass diese dadurch bereit sind mehr Spiele zum Vollpreis zu kaufen...

Die Industrie hat aber ein berechtigtes Interesse daran, dass sie ihre Produkte zu einer Preis verkaufen können, der von ihnen vorgesehen ist.
Dass sie dieses Interesse mit allen zur Verfügung stehenden Mittel versuchen durchzusetzen, ist einfach nur legitim.
Wird in anderen Branchen auch nicht anders gemacht.

FriendOfJamaica
27.03.2014, 22:28
Die Industrie hat aber ein berechtigtes Interesse daran, dass sie ihre Produkte zu einer Preis verkaufen können, der von ihnen vorgesehen ist.
Dass sie dieses Interesse mit allen zur Verfügung stehenden Mittel versuchen durchzusetzen, ist einfach nur legitim.
Wird in anderen Branchen auch nicht anders gemacht.
Das rechtfertigt aber nicht alles...
Und wie gesagt, ich glaube nicht das jemand der sich Keys kauft sich darüber freut das er kriminalisiert wird.
Selbst wenn betreffende Vertreter der Spielindustrie da jetzt im Recht wären/sind, da könnte man sich trotzdem viel bei Kunden verspielen.


Übrigens kann man das ganze ja auch so auslegen das die Kunden von Keyshops eben zum Key die Verpackung geschickt bekommen müssen, dann wäre das ganze plötzlich nimmer illegal weil ja Key von Datenträger nicht getrennt ist und das zusammen verkauft wird.
Wenn man das so sieht ja ziemlich krank, illegal ist nur das der Kunde die Verpackung/den Datenträger nicht bekommt :eek::D
Digitaler Import also verboten, physischer erlaubt?

Couga
27.03.2014, 22:39
Übrigens kann man das ganze ja auch so auslegen das die Kunden von Keyshops eben zum Key die Verpackung geschickt bekommen müssen, dann wäre das ganze plötzlich nimmer illegal weil ja Key von Datenträger nicht getrennt ist und das zusammen verkauft wird.

Das machen die Shops aber nicht, weil dann wieder Kosten durch Verpackung, Versand und Logistik entstehen, die dann wiederum an den Kunden weitergegeben werden müssen.
Dann ist es schnell vorbei mit den günstigeren Preisen.

FriendOfJamaica
27.03.2014, 22:43
Das machen die Shops aber nicht, weil dann wieder Kosten durch Verpackung, Versand und Logistik entstehen, die dann wiederum an den Kunden weitergegeben werden müssen.
Dann ist es schnell vorbei mit den günstigeren Preisen.
Ist schon klar warum die das nicht machen ;) Wollte nur dalegen das es mit dieser Sichtweise im Prinzip nur illegal ist das die Verpackung/der Datenträger fehlt.


Ist aber irgendwie auch komisch das über solche Verfahren einerseits festgelegt wird das ein Weiterverkauf eines digitalen Produktes legal sein muss(da gabs eben schon ein Urteil für digitalen Weiterverkauf), das Ganze hier aber wieder verboten wird ohne eine wirkliche Basis dafür zu haben.

Ezio
28.03.2014, 14:49
Ich finde Keys allgemein unfair, weil es sie nur für den PC gibt und nicht für die Konsolen. Als ob die Spiele für PC eh nicht billiger wären, dann gibt es da auch noch Keys die man sich kaufen kann, wo man dann noch weniger bezahlt. Wieso müssen wir Konsolen-Spieler immer mehr bezahlen? Sollen doch alle den selben Preis zahlen. Von Argumenten wie "Die Portierung für PC ist einfacher oder billiger" etc halte ich nichts . Am Ende bekommen wir alle ein identisches Produkt.

Das Keyseller gegen das Urheberrecht verstoßen sollen ist aber trotzdem nur Dreck. Man bezahlt für die Keys und kann sie nicht irgendwo auf illegalen Seiten kostenlos erwerben, wo bitte schön stößt man hier gegen das Urheberrecht? :facepalm

Couga
28.03.2014, 14:53
Wieso müssen wir Konsolen-Spieler immer mehr bezahlen?

Weil bei den Konsolenspielen Microsoft und Sony ordentlich mitverdienen.
Was glaubst du, warum Konsolen zu einem Preis von 400-500 Euro verkauft werden können?
Gewinn machen die Hersteller bei diesem Preis nicht, den holen sie sich erst mit den Spielen wieder rein.

Don Kan Onji
28.03.2014, 16:38
Ich finde Keys allgemein unfair, weil es sie nur für den PC gibt und nicht für die Konsolen.

Achso, nur weil z.b. du keinen wirklichen Nutzen daraus ziehen kannst, ist es gleich unfair? Seltsame Logik.

Vargo
29.03.2014, 09:22
Einige dieser Keyseller vergreifen sich sogar am Humble Bundle und minimieren dadurch Charity-Einnahmen. Beim Humble Bundle kann der Spieler zahlen was er möchte und das Geld geht an gemeinnützige Organisationen. Läden wie 7 Entertainment holen sich die Codes umsonst und verkaufen sie dann auf ihrer Seite zu einem festgelegten Preis (im Fall von Braid z. B. 5 Euro).

Quelle: GameInformer (http://www.gameinformer.com/b/news/archive/2014/03/28/retailer-scam-resells-humble-bundle-games-reaps-profit.aspx)

Ezio
29.03.2014, 09:40
Gewinn machen die Hersteller bei diesem Preis nicht, den holen sie sich erst mit den Spielen wieder rein.
Werden die Preise aber denn nicht von Publishern festgelegt?


Achso, nur weil z.b. du keinen wirklichen Nutzen daraus ziehen kannst, ist es gleich unfair? Seltsame Logik.
Auch wenn es für einige weltbewegend und seltsam erscheinen mag, ja. Ich betrachte das nun mal subjektiv und nicht objektiv. Aber dafür müsste man auch Konsolenspieler sein, um es zu verstehen. ;)

Couga
29.03.2014, 09:51
Werden die Preise aber denn nicht von Publishern festgelegt?

Auf den Konsolen passiert nichts, ohne die Zustimmung von Microsoft bzw. Sony.
Selbst wenn ein Publisher plötzlich den Preis für sein Spiel reduzieren würde, den Anteil an MS und Sony muss er trotzdem Abführen, alos würde er damit nur seinen eigenen Gewinn beschneiden.