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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues aus Bananistan...



germi
27.06.2009, 19:25
Einfach mal lesen:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/06/25/soldaten-risiko-taschenmesser/

Da ist jedes Wort zuviel. Es handelt sich bei dem Taschenmesser um dieses hier:

http://www.your-army-shop.com/images/44025.jpg

Wurde ja relativ frisch eingeführt, bei dem Vorgänger, den ich noch hatte, wäre das nicht passiert.

Also da frage ich mich echt, auch bei den anderen Sachen, was hier in dem Land eigentlich abgeht!

Sargnagel
28.06.2009, 20:06
Da ist jedes Wort zuviel.

Ich verstehe nicht, dass jemand ein Thema eröffnet, ohne auch nur ein Wort aus dem betreffenden Beitrag zu zitieren. :rolleyes: Gebt euch doch mal ein wenig Mühe. Kaum jemand hat große Lust, sich alles aus Links herbeizusuchen... ;)

Die Rechtslage ist doch klar:


Nur dienstliche Nutzung sei erlaubt. Freizeit, auch in Uniform verbrachte, sei jedoch kein Dienst

Da ich absolut dagegen bin, grundsätzlich den Waffenbesitz zu erlauben, finde ich diese Regelung sinnvoll. ;)

Nur weil wir hier im Forum überwiegend die Meinung vertreten, dass man doch bitte nicht pauschal alle PC-Spiele, wo man Gegner besiegen (im Sinne von wegballern/schnetzeln) muss, als Killerspiele deklariert und damit eine große Menge unserer Bevölkerung kriminalisiert, heißt es noch lange nicht, dass Waffenbesitz gutgeheißen wird.

Warum sollten Soldaten dieses Recht haben? Waffen gehören weggesperrt, und sollten nur in ihrem Sinne genutzt werden. Dazu gehört in meinen Augen nicht das Tragen von Waffen in der Freizeit, die für kriegerische Handlungen konstruiert wurden.

Und was soll mir denn im Zusammenhang mit dem Thema das Bild im Anhang sagen??

skiesofgray
28.06.2009, 23:51
Ich find das auch total idiotisch! Ich mein, Soldaten auf dem Weg von der/zur Kaserne sind doch immer noch Soldaten. Ein Polizist steckt sich auch schon zu Hause seine Knarre in die Tasche, wenn er zum Revier fährt.

Und außerdem: Ein Taschenmesser!!! Also bitte! Wenns wenigstens ein Maschinengewehr wäre... aber ein Messer ist doch jetzt echt nicht die Waffe zum Amoklaufen.

Vielen Dank für den Artikel! Die Kommentare darunter sind noch besser- man beachte v.a. Kommentar 3!!! :D

CKomet
29.06.2009, 01:03
Ich find das auch total idiotisch! Ich mein, Soldaten auf dem Weg von der/zur Kaserne sind doch immer noch Soldaten. Ein Polizist steckt sich auch schon zu Hause seine Knarre in die Tasche, wenn er zum Revier fährt. man könnte auch sagen fällt unter arbeitswerkzeug, das man nciht mit nach hause schlappen muß... demzufolge braucht mans auch nicht unterweges ;)


Und außerdem: Ein Taschenmesser!!! Also bitte! Wenns wenigstens ein Maschinengewehr wäre... aber ein Messer ist doch jetzt echt nicht die Waffe zum Amoklaufen.
Gewisse Sorten von Messern sind nun mal für den allgemeingebrauch nicht erlaubt... und wenn die darunter fallen, dann ists einfach so...

eine nagelschere ist auch keine Waffe... aber vesuche mal damit in eine Flugzeug zu kommen :rolleyes:
sowas wird dir weggenommen und bekommst du auch nciht wieder... und sowas gehört für mich zu den normalen Dingen die man in der handtasche mit sich führt...
gewisse Arten von Klappmessern gehören dagen für mich nicht dazu...

Froschgott
29.06.2009, 09:31
#35 ist auch genial:
"So ähnlich muß der Verfall der römischen Legionen im 3. und 4. Jahrhundert auch verlaufen sein: Soldaten, die bestraft werden, wenn sie ein Taschenmesser mit sich führen."

#101:
"Markentreue:
Ist das Gesetz nicht Unbestimmt und am Thema vorbei, ist es nicht aus dem Hause Zypries.
Ausnahmen bestätigen die Regel (kenne aber spontan keine)"


oder auch #122:
"Ich mag in meinem Blog gar nicht über diesen Vorfall berichten. Ich lebe in China und die sind in letzter Zeit ohnehin schon immer am lachen wenn sie Nachrichten über Internet-Zensur in Deutschland von mir lesen.
Wenn ich jetzt darüber berichte das deutsche Soldaten in der Öffentlichkeit keine Taschenmesser mit sich führen dürfen liegen die hier schreiend vor Lachen am Boden. :-/"


Ne echte Lachnummer.

germi
29.06.2009, 20:06
...Da ich absolut dagegen bin, grundsätzlich den Waffenbesitz zu erlauben, finde ich diese Regelung sinnvoll. ;)



Es geht hier um ein einfaches schweizer Offizierstaschenmesser von Victorinox, das sind die die normal rot sind mit dem weißen Kreuz drauf...und dann schalte mal Hirn ein inwiefern sowas eine Waffe sein soll. Wenn man sowas als Waffe benutzen will verstümmelt man sich eher selber als das man sein Gegenüber verletzt. Die Dinger nutze ich ehrlich gesagt nicht mehr, ich nehme nur noch Messer mit verriegelbarer Klinge, wie man sie z.B. im Leatherman findet (habe da das kleine Multitool), nachdem ich eine einschneidende Erfahrung mit einem Victorinox gemacht habe. Ich wollte irgendwas schneiden, hab nicht aufgepasst, schon war die Klinge am Zuklappen und die Finger hats erwischt...

Das Gesetz bezieht sich eigentlich auf Einhandmesser, Messer die mit einer Hand zu öffnen sind. Diese sollen ja bei Jugendlichen das 2003 verbotene Butterfly ersetzt haben. Nun hieß es dann noch, bei Kontrollen werden dann nur entsprechende verdächtige Personen kontrolliert und so hätte die Polizei eine bessere Handhabe gegen gefährliche Jugendliche. Und man darf ein Messer nur aus einem entsprechenden anerkannten Grund mitnehmen (der natürlich nirgendwo definiert wird)....

Dummerweise kann man das neue BW-Taschenmesser auch mit einer Hand öffnen, also schon sind die Soldaten die Gears**ten wenn sie es vergessen haben aus der Tasche zu nehmen...


Einen Klappspaten dürfte man übrigens ohne Probleme dabei haben, und der ist weitaus brisanter. Vor allem wenn man die Seite angeschliffen hat, wie man es auch machen sollte um dickere Wurzeln durchzuschlagen.

Froschgott
30.06.2009, 02:05
"(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

Schon eine Definition. Bringt einem nur nix wenn halbwissende Polizisten nur den restriktiven Teil des Gesetzes im Kopf haben oder anwenden wollen.
Anständige Vertreter dieser Gattung hätten jedenfalls Goodwill gezeigt. Solche solls ja auch geben.

@CKomet: Thema ist ein neues (eines von vielen) Verbot, dass man ja wohl kritisch beäugen darf. Wie man es sich bei dieser Regierung eben auch angewöhnt hat.
Mit einem "es ist verboten dann ist das einfach so" macht man es sich dann vielleicht zu einfach.

Sargnagel
30.06.2009, 17:26
Es geht hier um ein einfaches schweizer Offizierstaschenmesser von Victorinox, das sind die die normal rot sind mit dem weißen Kreuz drauf...und dann schalte mal Hirn ein inwiefern sowas eine Waffe sein soll.

Es geht ja darum, dass eine Waffe, die ausdrücklich nur für den Dienst bestimmt ist, nicht einfach so in der Freizeit getragen werden darf.

Ich fahre nicht häufig -aber immerhin manchmal- mit der Bahn. Am Wochenende ist es dann total toll, wenn sich angesoffene Bundis auf der Heimfahrt mit ihren Messern anfeixen und herumalbern... :rolleyes: Kommt nicht oft vor, aber immer wieder. Dann wird deutlich, dass die Jungs in diesem Moment nicht wirklich Herr ihrer Gedanken sind. Sollen sie gerne Spaß haben, aber nicht mit Messern oder sonstigem rumspielen. Gerade von Bundis kann man erwarten, dass sie wissen, was sie da gerade in der Hand halten. Nämlich kein Spielzeug...

skiesofgray
30.06.2009, 19:27
Das Gesetz über Einhandmesser hat in Abs. 3, den Froschgott schon mal hier zitiert hat, die Aussage, dass man solche Messer mitnehmen darf, wenn ihr "Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt". Also sehe ich da keinen Grund, den Soldaten das Messer zu verbieten, da sie es ja für ihren "Beruf" mitführen.
Da fragt man sich: Wo bleibt der Sinn? :gruebel

See/V
30.06.2009, 19:56
Ich weiss nicht natürlich denke ich es ist falsch allen Menschen, besonders Deutschen, etwas vorzukauen über was sie zu tun oder zu lassen haben.

Ist ein leidiges thema ich sag nur soviel dazu:

"Wer ein Messer bei sich führt benutzt es auch!"

Den rest kann jeder für sich ausmachen.

germi
30.06.2009, 19:57
Es geht ja darum, dass eine Waffe, die ausdrücklich nur für den Dienst bestimmt ist, nicht einfach so in der Freizeit getragen werden darf.

Ich fahre nicht häufig -aber immerhin manchmal- mit der Bahn. Am Wochenende ist es dann total toll, wenn sich angesoffene Bundis auf der Heimfahrt mit ihren Messern anfeixen und herumalbern... :rolleyes: Kommt nicht oft vor, aber immer wieder. Dann wird deutlich, dass die Jungs in diesem Moment nicht wirklich Herr ihrer Gedanken sind. Sollen sie gerne Spaß haben, aber nicht mit Messern oder sonstigem rumspielen. Gerade von Bundis kann man erwarten, dass sie wissen, was sie da gerade in der Hand halten. Nämlich kein Spielzeug...

Das Trinken von Alkohol in Uniform in der Öffentlichkeit ist verboten...

Und ein schweizer Messer ist ein Werkzeug und keine Waffe...aber wahrscheinlich ist ein Schraubendreher für dich auch eine Waffe. Damit wurden wahrscheinlich schon mehr Leute erstochen als mit einem Offiziersmesser...

Ich sags nochmals, das ist ein stinknormales Taschenmesser. Wäre diese Öse nicht, also so wie bei der alten Version, dann würde es keine Probleme geben!

Und ich weiß nicht warum du das als Waffe ansiehst, das ist Werkzeug. Das KM 2000 (Kampfmesser 2000) der Bundeswehr, das ist eine Waffe...aber um das gehts hier nicht! Und das hat auch nicht jeder...nur das schweizer Taschenmesser bekommt jeder Soldat der Bundeswehr. Ich hatte damals auch eines, allerdings noch die alte Version ohne dieses Teil womit man die Klinge einhändig ausklappen kann. Aber das Ding habe ich nie benutzt, war der letzte Rotz weil total stumpf. Deswegen heißen die Teile auch "BW stumpf"...

Unter Waffe verstehe ich was anderes, Schusswaffe: Gerät das ein Projektil mittels heißer oder kalter Gase durch einen Lauf beschleunigt der dem Geschoss eine gewisse Führung verleiht. Bei Blankwaffen sieht das wieder anders aus, das Taschenmesser ist von seiner Bauart her nicht dazu geeignet als Verteidigungs- oder Angriffsmittel zu dienen...und das ist die Grundlage um als Waffe kategorisiert zu sein. Es geht da nur darum dass das Messer eine Klinge besitzt die man mit einer Hand öffnen kann. Es ging damals als man das Gesetz durchgetreten hat um einen ganz anderen Messertypus, nur dieses Messer hats jetzt mit erwischt...

Ich habe mich damals schon schwarz geärgert, ich hatte mir bevor das Verbot in die Diskussion kam ein Einhandmesser von KA-BAR (amerikanischer Hersteller) gekauft, das Ding war sehr sehr praktisch. Man muss mal was schneiden, und die linke Hand besetzt...kein Problem, mit einer Hand aus der Tasche geholt und mit einer Hand aufgemacht. Und jetzt darf man es nicht mehr mitnehmen...zudem waren die Dinger auch nie als Waffe gedacht, eher mehr für Kriegsbeschädigte die nur noch eine Hand haben, damit die auch ein Taschenmesser nutzen können....

Lorion
30.06.2009, 20:27
Über Sinn und Unsinn des Gesetzes kann man sich natürlich streiten, aber wenn das Messer nunmal durch das Gesetz abgedeckt wird, dann ist das erstmal so.

Und der hier zitierte Absatz 3 hat im angesprochenen Fall keine Gültigkeit mehr, da der Soldat auf dem Heimweg eben als Privatperson unterwegs ist und nicht mehr als Soldat der seinen Beruf ausübt. Wenn er mit dem Messer in der Tasche während der Dienstzeit unterwegs ist, dann wärs was anderes, aber darum gehts ja überhaupt nicht.

Darüber hinaus wird hier ja so getan als ob den Leuten gar nichts anderes übrig bliebe als in Uniform und mit Messer in der Tasche nach Hause zu fahren, obwohl durchaus die Möglichkeit besteht sich vorher noch umzuziehen und in Privatkleidung die Heimreise anzutreten... so haben wir das damals jedenfalls getan und sind so gar nicht erst in irgendwelche Verlegenheiten (egal welcher Art) gekommen.

Chefkoch
30.06.2009, 21:26
Also ganz ehrlich...dafür jemanden zu bestrafen ist nunmal einfach lächerlich. Ich finde viele Gesetze in Deutschland bescheuert. So einen Gerichtsentscheid einfach mit "es ist halt verboten" abzutun finde ich schon seltsam in einem Land in dem darüber diskutiert wird ob es gesellschaftlich korrekt ist einen Moslem wegen "Ehrenmord" zu verknacken.

@ Froschgott
Zitat Nr. #122 find ich wiederum zum kringeln. Wenn sich da Chinesen tatsächlich über Internet-Zensur in Deutschland lustig machen haben sie wirklich keine Ahnung was in ihrem Land abgeht. Sogar das chinesische Google is getürkt (zwecks Tibet etc.).

Lorion
30.06.2009, 22:07
Hab jetzt grade mal die Herstellerseite besucht, da ich mir einfach nicht vorstellen konnte das es sich dabei um nen einfaches Taschenmesser handelt, bei dem die Klinge bei Benutzung einfach so wegklappen kann.

Und siehe da: "Schneideklinge und Schraubendreher sind nach dem Öffnen arretiert." (Quelle (http://www.victorinox.ch/index.cfm?site=victorinox.ch&page=607&lang=D))

Und das ist letztendlich der springende Punkt. Man kann es schnell mit einer Hand öffnen und hat dann ein Messer mit feststehender Klinge. Das Teil erfüllt also die selben Kriterien wie Springmesser, Stiletts usw. und die Teile darf man ja nun nicht erst seit gestern nicht mit sich führen.

See/V
30.06.2009, 22:47
Hab jetzt grade mal die Herstellerseite besucht, da ich mir einfach nicht vorstellen konnte das es sich dabei um nen einfaches Taschenmesser handelt, bei dem die Klinge bei Benutzung einfach so wegklappen kann.

Und siehe da: "Schneideklinge und Schraubendreher sind nach dem Öffnen arretiert." (Quelle (http://www.victorinox.ch/index.cfm?site=victorinox.ch&page=607&lang=D))

Und das ist letztendlich der springende Punkt. Man kann es schnell mit einer Hand öffnen und hat dann ein Messer mit feststehender Klinge. Das Teil erfüllt also die selben Kriterien wie Springmesser, Stiletts usw. und die Teile darf man ja nun nicht erst seit gestern nicht mit sich führen.


Ich dachte mit maximal 8 cm Klingenlänge darf es auch festehend (arretiert) sein. :gruebel

germi
01.07.2009, 20:53
Nein,

klappbare Messer mit Arretierung dürfen seit 01.04.08 nicht mehr geführt werden. Vorher durfte man das ohne Probleme...da war auch die Klingenlänge absolut egal. Ich habe vor Jahren mal mein KA-BAR USMC mit über 20cm Klingenlänge (feststehende Klinge) mit auf die Arbeit genommen. Grund war, an dem Tag gabs Ananas und mit dem Ding sticht man einmal ein, fährt rundherum, und schon fällt der Strunk raus...aber die Ananas war super, war der Lichtblick an einem heißen Spätschicht-Tag...




§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Das ist der Casus Knacksus, der besagte "neue" §42a WaffG.

Anscheinswaffen sind Gegenstände die äußerlich eine Waffe darstellen, aber keine Waffen im Sinne des Gesetzes sind. Z.B. Erbsenpistolen, Softairs, entsprechende Wasserpistolen etc. Halt alles was so nach Waffe aussieht, aber keine ist. Und früher reichte noch ein geschlossenes Behältnis, mittlerweile muss das auch noch verschlossen sein....und man beachte bitte den letzten Satz, den allgemein anerkannten Zweck...den hatte ich ja bereits erwähnt, was das genau ist weiß keiner. Du kannst also ein Brotmesser mitnehmen, aber dann muss das Brot gefälligst immer daneben liegen. Ansonsten bist du dran...wenn das Brot verzehrt ist muss das Messer in ein verschlossenes Behältnis, ansonsten bist du dran.

Der Verstoß ist übrigens keine Straftat, sondern eine OWi die mit bis zu 10000€ Bußgeld bestraft wird.

Und wenn man als Soldat heimfährt, ist man zumindest versicherungstechnisch noch im Dienst. Das gleiche wie wenn du zur Arbeit fährst oder von der Arbeit heimfährst...wenn dir was passiert muss die Unfallversicherung des Arbeitgebers haften als wäre es auf der Arbeit selber passiert. Nur heißt das dann nicht mehr Arbeits- sondern Wegeunfall.

See/V
02.07.2009, 13:17
Anscheinswaffen sind Gegenstände die äußerlich eine Waffe darstellen, aber keine Waffen im Sinne des Gesetzes sind. Z.B. Erbsenpistolen, Softairs, entsprechende Wasserpistolen etc. Halt alles was so nach Waffe aussieht, aber keine ist. Und früher reichte noch ein geschlossenes Behältnis, mittlerweile muss das auch noch verschlossen sein....und man beachte bitte den letzten Satz, den allgemein anerkannten Zweck...den hatte ich ja bereits erwähnt, was das genau ist weiß keiner. Du kannst also ein Brotmesser mitnehmen, aber dann muss das Brot gefälligst immer daneben liegen. Ansonsten bist du dran...wenn das Brot verzehrt ist muss das Messer in ein verschlossenes Behältnis, ansonsten bist du dran.

Wie mache ich das mit einer wasserpistole? Immer den schlauch mitnehmen? :) Wasserpistolen könne auch gefährlich werden wenn man da chemikalien reintut zb. Nagellackentferner oder Terpentin. :confused:

Eigentlich kann mann alles als waffe nehmen. :rolleyes: Ich verstehe was gefährlich sein kann aber muss es zu so einer zensur kommen? Sind wir alle nicht alt genug um klar zu denken? Muss das der Staat übernehmen?

Ich frage mich wann es soweit sein wird das die Menschen sich das nicht mehr gefallen lassen.

Dein Messer sieht auch wirklich nach Waffe aus. Rambo lässt Grüssen. :wink

Wie sieht es wir Frauen, da wir ja eher Opfer eines übergriffes werden können und nunmal nicht alle KK ausüben und vorallem um sich verteidigen zu können mind den 1.Dan haben, wie sieht es da aus?
Pfefferspray, Reizgas, etc. sind die auch verboten?
Elektroschocker sind es, das weiss ich. :gruebel

Naja ok man geht ja nicht raus und wird überfallen, aber wenn es der fall wäre, bekommt man einen auf den Deckel weil man sich verteidigt hat mit Waffen?

germi
03.07.2009, 22:44
Das Messer habe ich damals aber nicht geführt. Es war im Rucksack, also einem GEschlossenen Behältnis. Was damals auch ausreichend damit man Waffen von A nach B transportieren konnte. Mittlerweile muss das Behältnis VERschlossen sein, auch bei den Messern die mittlerweile nicht mehr so geführt werden dürfen...

Elektroschocker selber sind nicht verboten, aber die Taser* wurden einfach so zu verbotenen Gegenständen erklärt wegen "angeblich zu hohem Mißbrauchspotential". Eigentlich müsste man so alles verbieten, denn alles hat irgendwie ein Mißbrauchspotential. Und einfache Elektroschocker würde ich nicht nehmen, da ist die Gefahr zu groß. Man muss da den Angreifer zu nahe an sich heranlassen, und wenn der einem dann das Ding entreißt kann es sehr gut sein das man mit seinem eigenen Gerät maltretiert wird...

*Taser sind Elektroschocker bei denen die Elektroden abgeschossen werden, die sind mittels Drähten mit dem Gerät verbunden. Deswegen nennt man die auch Distanzelektroschocker. Vorher durfte man die so kaufen, aber das hat kaum jemand gemacht denn die Dinger durfte man nur so zuhause benutzen. Führen wäre nur mit dem großen Waffenschein möglich gewesen, auch wenn damals was anderes behauptet wurde: "Führen mit kleinem Waffenschein wäre möglich", aber der gilt nur für Schreckschusswaffen und nix anderes. Und kaum jemand hat die gekauft weil die richtig teuer waren, für so ein Gerät durfte man locker mal 500€ auf den Tisch legen. Dazu noch das aufwändige Nachladen nach jedem "Schuss". Bei mehreren Angreifern ist es da sowieso vorbei, denn so kann man maximal einen unter Kontrolle halten.

Pfefferspray ist keine Waffe im Sinne des WaffG, CS-Reizstoffsprühgeräte hingegen sind den Waffen gleichgestellte Gegenstände. Deswegen ist der Einsatz von Pfeffer gegen Menschen auch nicht erlaubt, und auf den Pfeffersprays steht dann auch immer "Nur zur Tierabwehr zugelassen". Pfeffersprays sind auch nicht entsprechend geprüft, dies müsste durch Tierversuche gemacht werden, die aber nicht mehr erlaubt sind. In einer Notwehrsituation ist das aber wieder anders, da darf man alles nehmen was man gerade zur Hand hat um einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Man dürfte sogar die illegal mitgeschleppte scharfe Waffe nehmen, der Einsatz würde, falls gerechtfertigt nicht bestraft. Aber in einem gesonderten Verfahren würde man wegen unerlaubten Führens (evt. auch Besitzes) einer Schusswaffe eine auf den Sack bekommen.

Sargnagel
04.07.2009, 02:28
Elektroschocker selber sind nicht verboten, aber die Taser* wurden einfach so zu verbotenen Gegenständen erklärt wegen "angeblich zu hohem Mißbrauchspotential."

Dass Taser verboten sind, ist absolut richtig! Eine abartige Erfindung der Waffenlobby, um auf Menschen zu schießen, ohne sie zu töten- ach was sind wir doch hochentwickelt... :rolleyes: Ich finde es schlimm genug, dass man der Exekutive in den USA solche Quälwerkzeuge in die Hand gibt, es ist schon zuviel Mist mit den Dingern passiert!

Ich will hier nicht mehr solch waffenverherrlichende Statements lesen!


Wer den Taser als Waffe mit "angeblich zu hohem Mißbrauchspotential" tituliert, sollte mal bei youtube nachschauen, was die Dinger anrichten können, vor allem, wenn sie in falsche Hände geraten- das schließt die Polizei nicht aus! ;)

Ich persönlich kann auf solche Fast-Hinrichtungen verzichten! ;)

See/V
04.07.2009, 16:06
Elektroschocker selber sind nicht verboten, aber die Taser* wurden einfach so zu verbotenen Gegenständen erklärt wegen "angeblich zu hohem Mißbrauchspotential". Eigentlich müsste man so alles verbieten, denn alles hat irgendwie ein Mißbrauchspotential. Und einfache Elektroschocker würde ich nicht nehmen, da ist die Gefahr zu groß. Man muss da den Angreifer zu nahe an sich heranlassen, und wenn der einem dann das Ding entreißt kann es sehr gut sein das man mit seinem eigenen Gerät maltretiert wird...

Das stimmt :rolleyes: in meiner damaligen schule hatte jemand sowas mit und wie mein reden ja schon beim messer ist und egal welche waffe man mit sich führt: "Wenn man eine dabei hat dann nutzt man sie auch!"

Das ist die gefahr das man selbst opfer wird.


In einer Notwehrsituation ist das aber wieder anders, da darf man alles nehmen was man gerade zur Hand hat um einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Man dürfte sogar die illegal mitgeschleppte scharfe Waffe nehmen, der Einsatz würde, falls gerechtfertigt nicht bestraft. Aber in einem gesonderten Verfahren würde man wegen unerlaubten Führens (evt. auch Besitzes) einer Schusswaffe eine auf den Sack bekommen.

Naja und dann ist man automatsich schuldig, weil man aus Angst falsch gehandelt hat und den Täter/in vl lebensgefährlich verletzt hat. :rolleyes:
Versuche mal zu beweissen das es notwehr war. Und das man bestraft wird ist sowieso klar.


Dass Taser verboten sind, ist absolut richtig! Eine abartige Erfindung der Waffenlobby, um auf Menschen zu schießen, ohne sie zu töten- ach was sind wir doch hochentwickelt... :rolleyes: Ich finde es schlimm genug, dass man der Exekutive in den USA solche Quälwerkzeuge in die Hand gibt, es ist schon zuviel Mist mit den Dingern passiert!

Ist es auch die Polizei in den USA darf sie benutzen und ich sehe in manchen Videos das sie nicht lange fackeln. Das sie es sogar geniessen mag eine unterstellung sein, aber eine 70 Jährige Oma zu Tasern halte ich für eine ausnutzung des Polizeiamtes. :rolleyes:

Vor allem weiss der Polizist nicht um den Gesundheitszusatand von einem selbst da kann sowas direkt auch mal tödlich ausgehen. Und wenn man aus unwissenheit sich falsch bewegt und dafür direkt getaserd wird aber der Polizist sich dafür vl nichtmal verantworten muss, halte ich das für missbrauch.

Sehr oft sieht man Polizisten die sowas sowas falsch angehen, die sollten erstmal einen Test (Psycho) machen bevor sie auf die menschheit losgelassen werden.

Auch über andere dinge könnte man sich aufregen. Aber da will ich mich nicht weiter zu äussern. :rolleyes:

germi
04.07.2009, 21:16
...Wer den Taser als Waffe mit "angeblich zu hohem Mißbrauchspotential" tituliert, sollte mal bei youtube nachschauen, was die Dinger anrichten können, vor allem, wenn sie in falsche Hände geraten- das schließt die Polizei nicht aus! ;)

Ich persönlich kann auf solche Fast-Hinrichtungen verzichten! ;)

Reiß doch nicht den Teil aus dem Zusammenhang. Ich schrieb noch das im Endeffekt alles ein hohes Mißbrauchspotential hat. Die meisten Morde, Totschläge oder Körperverletzungen werden mit normalen Haushaltsgegenständen durchgeführt. Die haben also auch ein hohes Mißbrauchspotential....

Und vorher durfte man einen Taser besitzen, ihn aber nicht mitnehmen. Ich persönlich halte von den Dingern absolut nix, denn sobald der Strom abgestellt ist, ist der Angreifer wieder vollkommen handlungsfähig.

Dann lieber ein ordentliches Pfefferspray, dem Angreifer damit einen vor den Latz knallen und dann die Beine in die Hand nehmen und von einem sicheren Ort aus die Polizei holen.

Aber die beste Methode ist immer noch gewisse Brennpunkte zu meiden, damit es gar nicht erst so weit kommt das man solche Mittel einsetzen muss. Auch wenn im deutschen Recht der Grundsatz gilt dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht.

Notwehrexzess aus Angst oder Verwirrung ist nicht strafbar. Aber zu beweisen das es Notwehr war ist wirklich nicht einfach. Nicht umsonst gilt der Spruch "auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand".

Und was da in den USA läuft...dazu sage ich nix, da ist jedes Wort zuviel. Aber ich sehe das im Endeffekt auch so, das ist nichts anderes als Ausnutzung seines Amtes als Polizeibeamter. Solche Leute haben eigentlich im Polizeidienst nix verloren, die haben eindeutig den Job verfehlt und taugen nichts für diesen Beruf.

Aber ich denke wir gleiten am Thema vorbei, hier gings ja eigentlich um Schweizer Taschenmesser...das ist übrigens die zivile Version (Rescue Tool) davon mit Gurtschneider, Frontscheibensäge, Scheibenzertrümmerer etc. was halt so zu einem Rescue Tool gehört:

http://www.victorinox.ch/index.cfm?site=victorinox.ch&page=491&lang=D

Aber manche Leute werden es wohl erst kapieren wenn es heißt: "Messer, Gabel, Scher und Licht sind für deutsche Bürger nicht!"

Und wie schon gesagt, es geht und ging hier darum das im Endeffekt Leute dafür bestraft werden wegen eines einfachen Schweizer Taschenmessers! Das hat eine ganz andere Qualität als jetzt irgendwelche Elektroschocker oder Feuerwaffen! Viele Leute denken sich nix bei, denken, ach Gott Waffengesetz, betrifft mich nicht. Ich habe ja keine Waffe, und wenn sie dann aus Unwissenheit so ein Taschenmesser mitnehmen greift der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Im schlimmsten Fall steht im Führungszeugnis "Verstoß gegen §42a WaffG", da steht dann nicht drin "hat unerlaubt Taschenmesser mitgeschleppt". Das macht sich richtig gut bei Bewerbungen auf Arbeitsstellen wo der Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangt, und 10000€ ist ne Menge Holz, und ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Da kann ja jeder mal ausrechenen wieviele Tagessätze das bei ihm wären...1 Tagessatz ist ein 30tel eines Monatsgehaltes (netto).