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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Raubkopien künftig auch im privaten Rahmen strafbar



zyklop
22.03.2006, 14:36
Meldung vom Handelsblatt: (http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200104,204016,1053137/SH/0/depot/0/)


Zypries will Raubkopierer bestrafen

Von Maximilian Steinbeis

Die Musik- und Filmindustrie hat im Kampf gegen Raubkopierer einen wichtigen Sieg errungen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will künftig Schwarzkopien prinzipiell unter Strafe stellen – auch in Bagatellfällen.

BERLIN. Ursprünglich war geplant, Urheberrechtsverletzungen von der Strafbarkeit auszunehmen, wenn nur wenig Kopien angefertigt wurden und es nur um den privaten Gebrauch geht. Begründung: Die Schulhöfe sollten nicht kriminalisiert werden. Wie das Handelsblatt aus Koalitionskreisen erfuhr, ist die Bagatellklausel in dem neuesten Gesetzesentwurf, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, nicht mehr enthalten.

Die Medienindustie klagen seit Jahren über Verluste durch illegales Kopien. Bisher gilt im Urheberrecht der Grundsatz, dass Kopien für den privaten Gebrauch erlaubt sind. Dafür wird beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten und -medien auch automatisch eine Gebühr erhoben, die an die Rechteinhaber ausgeschüttet wird. Dabei soll es nach dem Gesetzesentwurf im Prinzip auch bleiben. Doch obwohl der Verbraucher die Gebühren weiter bezahlen muss, dürfen die Rechteinhaber gleichzeitig Privatkopien durch technische Kopierschutzmaßnahmen verhindern. Deren Umgehung ist auch strafbar, eine legale Privatkopie dann faktisch unmöglich.

Die Bagatellklausel war umstritten, weil sie nach Ansicht der Verbände und der Union rechtsfreie Räume schaffe. Beispielsweise wäre dann das Mitschneiden eines Films im Kinosaal in vielen Fällen zwar rechtswidrig, aber keine Straftat. Besonderen Ärger hatte ausgelöst, dass nicht nur die Kopie selbst straffrei bleiben sollte, sondern auch deren Vervielfältigung für „mit dem Täter persönlich verbundene Personen“.

Am Ende habe Zypries nachgegeben, heißt es. Eine automatische Bestrafung sei damit aber nicht die Folge. Die Staatsanwaltschaft habe immer noch die Möglichkeit, Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.

Also hat sich die mächtige Musik- und Filmlobby mal wieder durchgesetzt...

Sargnagel
22.03.2006, 16:18
Gab auch gleich ein Halb-Dementi, weil das Kopieren für private Zwecke nur dann verboten sein soll, wenn dafür der Kopierschutz geknackt werden muss... ;)

...irgendwie nix halbes und nix ganzes, find ich... :rolleyes:

Thor
25.06.2006, 05:41
Die Medienindustie klagen seit Jahren über Verluste durch illegales Kopien.

Dann sollten sich die Hersteller mal fragen WARUM die Leute den kram kopieren....

Liegt es vielleicht an den völlig überzogenen Preisen?

Nach der Copy-protection Regel ist das brutzeln von Oblivion also legal, da das game nur einen CD-Check ausführt. :D

mfg
Thor