- Die Technik soll es Rechteinhabern ermöglichen, die Lizenzkosten auf Basis der Zuschaueranzahl zu berechnen.
- Lizenzen können auf vielerlei Art beschränkt werden: Der Inhalt darf insgesamt nur von einem bestimmten Nutzer mehrere Male genutzt werden, es darf nur eine eingeschränkte Anzahl von Nutzern gleichzeitig die Inhalte verfolgen, es dürfen nur Nutzer eines bestimmten Alters zugegen sein.
- Die Zuschauer werden beim Abruf der Inhalte "überwacht", heißt es im Patentantrag. Auf Basis dieser Nutzerzählung können bestimmte Optionen eingeblendet werden.