...eigentlich kann man das thema nich oft genug ansprechen und jegliche verbreitung von anderer geistigen eigentum, verstösst gegen das urheberecht und ist strafbar.
niemand hat das recht sich andere versionen einer software zubesorgen, nur weil er meint, mal ein original davon gekauft zuhaben.
was würde microsoft sagen, wenn jemand kommt und meint, ich hab vor 15 jahren einmal windows 3.0 gekauft und jetze möcht ich dafür windows vista in der 64bit ausführung kostenlos beziehen ...da zeigt dir jeder nen vogel, oder?
beim dem "erwischt werden" , wird dir in der regel ein in der "abmahnwelle" sehr aktives anwaltsbüro einen brief schreiben in denen sie dir ihre forderungen zukommen lassen, die sich an hand des errechneten schadens zusammen setzt und meistens im 5 stelligen bereich angesiedelt ist.
diese anwaltbüros sind die vertreter der hersteller und versuchen die interessen ihrer mandanten in den jeweiligen ländern zuwahren.
ich persönlich dattel nur games in der deutschen version, weil ich dem englischen nicht so mächtig bin, da ich hauptsächlich rpg's spiele, ist ein genaues verständnis der questaufgaben zur lösung sehr dienlich
!