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  1. #1
    Casual-Gamer
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    Standard Xboxlive Markplatz und Rückgaberecht

    Nach dem ich letztens mit einem freund über die theoretische Rückgabe etwas, was ich auf dem Marktplatz erworben habe wollte ich es mal genau wissen

    In den beschreibungen steht ja eigentlich das die Rückerstattung ausgeschlossen ist. Da der handel jedoch Online geschiet müsste hier doch eigentlich das Fernabsatzrecht greifen ( http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzrecht ). Da Microsoft mir keine widerrufsbelehrung schikt müsste ich doch rein theoretisch ein lebenlanges rückgaberecht haben?

  2. #2
    Let's Player Avatar von Karrzun
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    Kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen

    * zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden waren,
    [...]

    Da hier die entsprechende Video und/oder Audio-Datei gar nicht erst entpackt werden muss, sondern direkt in Gebraucht genommen werden kann, "verfällt" dieses Fernabsatzrecht.

  3. #3
    Casual-Gamer
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    Naja, da gehts ehee darum, das man das zeug wenn es geöffnet ist ees nichtmehr als neu verkaufen kann.

    Nun ist es garnicht versigelt, ergo dürfte das hier nicht greifen und das Fernabsatzrecht muss daher gelten

    Sowas ausschliesen dürfte auch aufgrund anderer gesetze mehr als schwer sein, wenn ich z.b. ausfersehen das falsche kaufe, müsste ich mein zeug zurück bekommen, da irtum. Wenn wer anderes in meinem Profil war und shopping veranstalltet war...

    Microsoft kann garnicht die rückgabe ausschliesen
    Geändert von Soran (11.02.2010 um 07:42 Uhr)

  4. #4
    Ne fiese Möp Avatar von Lichti
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    Gamertag: Fieser Moep

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    Rein digitale Güter sind davon aber ausgeschlossen, da man nichts zum zurücksenden hat.

    (4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

    1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
    § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

  5. #5
    Casual-Gamer
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    Theoretisch könnte ich auch das zurück senden, also wahrscheinlich wäre dass echt ein Grenzfall

  6. #6
    Casual-Gamer Avatar von Altair89
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    Kennt eh keiner ^^
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    man kann bei zB bei den arcade games schlecht nachvolziehn, inwieweit sie schon genutzt wurden, von daher nur verständlich das dis gesetzlich so geregelt ist ... zu recht wie ich finde

  7. #7
    Casual-Gamer
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    Tja aber wenn man so argumentierst haben sie die Nachweisspflicht (und ich glaube kaum das sie logs führen auf welcher xbox du was downloadest und wo du was spielst)
    Von daher müsste es eigentlich schwer für Microsoft sein wenn man wirklich vor Gericht ziehen würde, wobei da es da um so geringe beträge geht, dass dadurch schon Probleme gibt ^^

  8. #8
    Ne fiese Möp Avatar von Lichti
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    Gamertag: Fieser Moep

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    Natürlich weiß Microsoft welche Inhalte du auf welche Konsole herunterlädst, und Microsoft weiß auch, wann du diese Spiele spielst, sonst könnte es so etwas wie MyGamerCard.net gar nicht geben.

  9. #9
    Casual-Gamer
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    Jop das schon, nur Microsoft müsste beweisen, das du das auf der Xbox gespielt hast, auf der dus runtergeladen hast.
    Theoretisch könntest du es ja auch auf ner Xbox von nem freund, der das spiel ebenfalls hat, gespielt hast. Ergo wäre das Juristisch schwer zu beweisen, dazu müsste xbox komplett alles mit speichern auf Welcher Xbox was runtergeladen ist und auf welcher Xbox du was spielst Von daher schwer für Microsoft (die aus Datenschutzgründen nicht alles speichern darf) das zu beweisen.

  10. #10
    Bleibt zu Hause Avatar von alceleniel
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    Man akzeptiert aber mit dem Kauf auch die Bedingungen, nämlich keine Rückerstattung.

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