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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Niedersächsisches FG: Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig!



Warbeast
05.03.2007, 16:19
Die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale ist nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts verfassungswidrig. Die Regelung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, teilte das Gericht am Montag in Hannover mit. Die Richter gaben damit der Klage eines Ehepaares aus dem Raum Oldenburg zunächst statt. Jetzt muss sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen.


Grenze bei 20 Kilometern

Das Paar hatte gegen sein Finanzamt geklagt. Die Beamten hatten es abgelehnt, die Kosten für die gesamte Fahrstrecke zum Arbeitsplatz als Freibetrag auf den Lohnsteuerkarten des Paares zu berücksichtigen. Die Neuregelung sieht vor, Fahrten nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer anzurechnen. Sie können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden.



"Zwangsläufige Aufwendungen"

Diese Kürzung widerspricht nach Ansicht der Richter dem Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und der gerechten Lastenverteilung. Bei den Aufwendungen für Fahrten zum Arbeitsplatz handele es sich nicht um freie, sondern um zwangsläufige Aufwendungen. Ohne sie könnten die Arbeitnehmer kein Einkommen erzielen. (Aktenzeichen: 8 K 549/06)



Ministerium gibt sich gelassen

Das Bundesfinanzministerium reagierte gelassen auf das Urteil. Niedersachsen sei bekannt für solche Einschätzungen, sagte ein Sprecher. Sie würden "in der Regel" von höheren Gerichten zurückgewiesen.
Quelle (http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID3753858,00.html)
...bin mal gespannt, was da zum schluss rauskommt, der letzte absatz trübt allerdings bei mir die freude über diese news etwas :rolleyes: !

Liscom
05.03.2007, 18:42
Hab's vorhin auch im Radio gehört. Meine Einkommensteuererklärung ist dieses Jahr auch ganz anders ausgefallen als sonst. Zum Glück mache ich neben der Arbeit noch eine Fortbildung, da kann ich die Fahrtkosten noch wie gehabt absetzen :D

Sargnagel
05.03.2007, 20:24
In der Steuererklärung für 2006 kannst Du zum letzten Mal den vollen Satz von 30 ct /km ab dem ersten Kilometer absetzen. :)

Quelle (http://www.steuerwiki.net/index.php/Fahrtkosten_Reisekosten)

Oder machst Du schon die Steuererklärung für 2007? :D

Liscom
05.03.2007, 21:06
Also bei dem Link handelt es sich ja um "Reisekosten" und ich meinte aber die "Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte". Ich dachte eigentlich die Regelung wäre für das Steuerjahr 2006 schon in Kraft getreten....

Sargnagel
05.03.2007, 21:36
Einerseits hast Du recht, ich hab es vorhin eilig gehabt und dieses Detail dabei übersehen.

Hier nochmal einer (http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/aenderungen-kuerzungen-lohnsteuer-einkommensteuer-arbeitnehmer-2006-2007.html)

War mir eigentlich recht sicher, jetzt hab ich aber doch einige Zweifel...

Ich mach mich morgen nochmal schlau! :)

EDIT: Habs getan und bin geläutert- dachte es gäbe da noch so ne Art "Übergangsjahr"...:rolleyes: