Warbeast
02.12.2006, 09:37
Ausgelöst durch ein Interview des Bundespräsidenten Köhler hat in Deutschland wieder (einmal) eine Debatte um die Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer bzw. deren Beteiligung am Produktivvermögen begonnen. Die Debatte um die Mitarbeiterbeteiligung bzw. die "Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand" wird in Deutschland seit den 1950er Jahren geführt. Zwischenzeitig schien sie schon vergessen.
Investivlohn: Was ist das?
Zur Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer gibt es eine Fülle von Vorschlägen und Modellen. Eine Variante ist der so genannte Investivlohn. Der Investivlohn ist ein Weg, mit dem die Mitarbeiterbeteiligung am Produktivkapital auf eine (tarif-)vertragliche Basis gestellt werden soll. Grundidee ist dabei, einen Teil des Lohns bzw. von Lohnanhebungen nicht bar auszuzahlen, sondern direkt in eine Kapitalbeteiligung zu stecken. Es gibt beispielsweise Konzepte, einen Teil zukünftiger Lohnerhöhungen über Belegschaftsaktien, Wandelanleihen, Aktiendepots oder überbetriebliche Kapitalanlagegesellschaften anzulegen.
Unterschieden wird zwischen Investivlohn mit und ohne Umverteilung. Ersterer wird zusätzlich zu den in der Regel über Tarifverträge ausgehandelten Barlöhnen zu Lasten der Gewinne gezahlt. Nach einer anderen Variante werden nur Anteile der tarifvertraglich festgelegten Lohnsteigerungen für eine Produktivkapitalbildung in Arbeitnehmerhand umgewandelt.
Erhält ein Arbeitnehmer im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt Sachbezüge in Form von Vermögensbeteiligungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes, ist der Vorteil steuerfrei, soweit er nicht höher als der halbe Wert der Vermögensbeteiligung ist und insgesamt 135 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt.
Pro und Kontra
Tatsache ist, dass das Pro und Kontra zum Thema Mitarbeiterbeteiligung quer durch aller politischen Lager gegangen ist (und geht). Wir wollen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Argumente geben.
Befürworter solcher Beteiligungs-Modelle behaupten:
-Die Motivation der Mitarbeiter könne erhöht werden.
-Produktivität und Arbeitsleistung würden gesteigert und ein "Kostenbewusstsein" geschaffen.
-Die Identifikation der Arbeitnehmer/-innen mit "ihrem" Unternehmen könne verbessert werden.
-Die "Bereitschaft für eine längerfristige Lohnzurückhaltung" würde gestärkt ...
Insgesamt - so die Behauptung - würde eine Stärkung des "Standortes Deutschland" im internationalen Wettbewerb bewirkt: Die Unternehmen sparten Personalkosten ein und die Mitarbeiter bauten Vermögen auf, das zum Beispiel für die Altersvorsorge genutzt werden könne.
Die Kritiker verweisen insbesondere auf die zumeist "magere Ausstattung" der Beteiligungs-Modelle, die sich in den meisten Fällen weniger als Vermögensbildung sondern eher als Vermögenseinbildung erweisen. Des Weiteren wird die Gefahr eines verstärkten Betriebsegoismus gesehen. Daher wurden von Gewerkschaften schon sehr früh so genannte Branchenfonds favorisiert.
Nüchterne Rechnung
Jenseits aller grundsätzlichen und ideologischen Betrachtungen und Bewertungen bleibt die Frage, inwiefern aus der Sicht eines nüchtern rechnenden Arbeitnehmers solche Modelle überhaupt "interessant" sind. Um dies einschätzen zu können, müssen vor allem die Kriterien Rendite, Risiko und Liquidität betrachtet werden.
Kritisch ist zu sehen, dass die Liquidität, d.h. die Veräußerungsfähigkeit und Handelbarkeit solcher Anteile, gering ist. Gleichzeitig ist auf das erhebliche Risiko solcher Beteiligungen wegen der latenten Insolvenzgefahren (steigende Insolvenzzahlen in Deutschland) hinzuweisen. Die Rendite müsste wegen dieser Insolvenzgefahr entsprechend höher ausfallen!
Insgesamt ist zu bezweifeln, ob der erzielbare Vorteil eines Investivlohns im Vergleich zu anderen Geldanlagen überhaupt vorhanden bzw. nennenswert ist.
Ein wesentliches Kriterium für die Bewertung ist die Frage, ob der Investivlohn zusätzlich zum Lohn gewährt wird oder nicht. In Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion fordert z.B. das unternehmernahe Forschungsinstitut RWI (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung), dass die Mitarbeiter auch das Risiko für Verluste mittragen müssten. Zudem dürften solche Prämien nicht auf den Lohn draufgesattelt werden und es dürfe keine Erweiterung der Beteiligung der Mitarbeiter geben. Dies würde bedeuten, dass eine Umwandlung von Lohnzuwächsen in Anlagekapital erfolgt - mit entsprechendem Risiko, ohne dass die Arbeitnehmer zu Mitentscheidern über die Unternehmensstrategie würden.
Gewerkschaftliche Anforderungen
Die Gewerkschaft IG Metall z.B. hat Anforderungen formuliert, die aus ihrer Sicht erfüllt sein müssen, um den Investivlohn für Arbeitnehmer attraktiv zu machen:
-Steuer- und Sozialabgabenfreiheit für alle Mittel, die ein/-e Arbeitnehmer/-in im Unternehmen belässt
-Freiwilligkeit der Anlage
-Insolvenzsicherung durch den Pensionssicherungsverein
-Volle Teilhabe am Unternehmenswert bei garantierter Mindestverzinsung in Höhe der Lohnsteigerungen
-Volle Teilhabe an jeder Gewinnausschüttung
-Zwingende Beteiligung der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmer-Vertreter im Aufsichtsrat.
Standpunkt
Investivlöhne sind grundsätzlich kein "Teufelszeug", aber auch kein "Königsweg". Zu begrüßen wären Investivlöhne, wenn sie zusätzlich zu Tarifsteigerungen aus den Gewinnen finanziert würden und gleichzeitig die Mitbestimmungsmöglichkeiten entsprechend erweitert werden. Dies ist aber offensichtlich mit der neuerdings wieder aufkeimenden Debatte nicht beabsichtigt. Eine "Lösung", mit der die Arbeitnehmer weniger Lohn ausgezahlt bekämen, dafür Anteile am Unternehmen ohne Mitentscheidungsrechte erhielten, die zudem im Fall einer Insolvenz verloren gingen, kann natürlich nicht unterstützt werden.
Dr. Jürgen Glaubitz
(Abteilungsleiter Wirtschafts- und Strukturpolitik,
ver.di-Landesbezirk NRW)
Quelle (http://www.verdi-bub.de/standpunkte/archiv/investivlohn)
...ich halte das ehrlich gesagt für schwachsinn, weil wenn dann alle unternehmer sind und wenn ich teilhaber bin, möcht ich auch meine Tantieme am jahresende usw. und nicht freiwillig auf lohn verzichten, wer soll denn meine rechnungen bezahlen ?
fakt ist doch, das man dann als arbeitsnehmer nicht nur angst um seinen arbeitsplatz haben muss, sonder auch um seinen lohn, der als investition " ausgezahlt " wird.
ich stelle mir das so vor, wenn die benQ mitarbeiter das gemacht hätten, wären die jetzte nicht nur ihren job los, sondern könnten auch noch ihre anteile, oder was auch immer vergessen!
ich frage mich nur, ob die so auch das rentenproblem lösen wollen :rolleyes: ?
Investivlohn: Was ist das?
Zur Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer gibt es eine Fülle von Vorschlägen und Modellen. Eine Variante ist der so genannte Investivlohn. Der Investivlohn ist ein Weg, mit dem die Mitarbeiterbeteiligung am Produktivkapital auf eine (tarif-)vertragliche Basis gestellt werden soll. Grundidee ist dabei, einen Teil des Lohns bzw. von Lohnanhebungen nicht bar auszuzahlen, sondern direkt in eine Kapitalbeteiligung zu stecken. Es gibt beispielsweise Konzepte, einen Teil zukünftiger Lohnerhöhungen über Belegschaftsaktien, Wandelanleihen, Aktiendepots oder überbetriebliche Kapitalanlagegesellschaften anzulegen.
Unterschieden wird zwischen Investivlohn mit und ohne Umverteilung. Ersterer wird zusätzlich zu den in der Regel über Tarifverträge ausgehandelten Barlöhnen zu Lasten der Gewinne gezahlt. Nach einer anderen Variante werden nur Anteile der tarifvertraglich festgelegten Lohnsteigerungen für eine Produktivkapitalbildung in Arbeitnehmerhand umgewandelt.
Erhält ein Arbeitnehmer im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt Sachbezüge in Form von Vermögensbeteiligungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes, ist der Vorteil steuerfrei, soweit er nicht höher als der halbe Wert der Vermögensbeteiligung ist und insgesamt 135 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt.
Pro und Kontra
Tatsache ist, dass das Pro und Kontra zum Thema Mitarbeiterbeteiligung quer durch aller politischen Lager gegangen ist (und geht). Wir wollen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Argumente geben.
Befürworter solcher Beteiligungs-Modelle behaupten:
-Die Motivation der Mitarbeiter könne erhöht werden.
-Produktivität und Arbeitsleistung würden gesteigert und ein "Kostenbewusstsein" geschaffen.
-Die Identifikation der Arbeitnehmer/-innen mit "ihrem" Unternehmen könne verbessert werden.
-Die "Bereitschaft für eine längerfristige Lohnzurückhaltung" würde gestärkt ...
Insgesamt - so die Behauptung - würde eine Stärkung des "Standortes Deutschland" im internationalen Wettbewerb bewirkt: Die Unternehmen sparten Personalkosten ein und die Mitarbeiter bauten Vermögen auf, das zum Beispiel für die Altersvorsorge genutzt werden könne.
Die Kritiker verweisen insbesondere auf die zumeist "magere Ausstattung" der Beteiligungs-Modelle, die sich in den meisten Fällen weniger als Vermögensbildung sondern eher als Vermögenseinbildung erweisen. Des Weiteren wird die Gefahr eines verstärkten Betriebsegoismus gesehen. Daher wurden von Gewerkschaften schon sehr früh so genannte Branchenfonds favorisiert.
Nüchterne Rechnung
Jenseits aller grundsätzlichen und ideologischen Betrachtungen und Bewertungen bleibt die Frage, inwiefern aus der Sicht eines nüchtern rechnenden Arbeitnehmers solche Modelle überhaupt "interessant" sind. Um dies einschätzen zu können, müssen vor allem die Kriterien Rendite, Risiko und Liquidität betrachtet werden.
Kritisch ist zu sehen, dass die Liquidität, d.h. die Veräußerungsfähigkeit und Handelbarkeit solcher Anteile, gering ist. Gleichzeitig ist auf das erhebliche Risiko solcher Beteiligungen wegen der latenten Insolvenzgefahren (steigende Insolvenzzahlen in Deutschland) hinzuweisen. Die Rendite müsste wegen dieser Insolvenzgefahr entsprechend höher ausfallen!
Insgesamt ist zu bezweifeln, ob der erzielbare Vorteil eines Investivlohns im Vergleich zu anderen Geldanlagen überhaupt vorhanden bzw. nennenswert ist.
Ein wesentliches Kriterium für die Bewertung ist die Frage, ob der Investivlohn zusätzlich zum Lohn gewährt wird oder nicht. In Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion fordert z.B. das unternehmernahe Forschungsinstitut RWI (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung), dass die Mitarbeiter auch das Risiko für Verluste mittragen müssten. Zudem dürften solche Prämien nicht auf den Lohn draufgesattelt werden und es dürfe keine Erweiterung der Beteiligung der Mitarbeiter geben. Dies würde bedeuten, dass eine Umwandlung von Lohnzuwächsen in Anlagekapital erfolgt - mit entsprechendem Risiko, ohne dass die Arbeitnehmer zu Mitentscheidern über die Unternehmensstrategie würden.
Gewerkschaftliche Anforderungen
Die Gewerkschaft IG Metall z.B. hat Anforderungen formuliert, die aus ihrer Sicht erfüllt sein müssen, um den Investivlohn für Arbeitnehmer attraktiv zu machen:
-Steuer- und Sozialabgabenfreiheit für alle Mittel, die ein/-e Arbeitnehmer/-in im Unternehmen belässt
-Freiwilligkeit der Anlage
-Insolvenzsicherung durch den Pensionssicherungsverein
-Volle Teilhabe am Unternehmenswert bei garantierter Mindestverzinsung in Höhe der Lohnsteigerungen
-Volle Teilhabe an jeder Gewinnausschüttung
-Zwingende Beteiligung der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmer-Vertreter im Aufsichtsrat.
Standpunkt
Investivlöhne sind grundsätzlich kein "Teufelszeug", aber auch kein "Königsweg". Zu begrüßen wären Investivlöhne, wenn sie zusätzlich zu Tarifsteigerungen aus den Gewinnen finanziert würden und gleichzeitig die Mitbestimmungsmöglichkeiten entsprechend erweitert werden. Dies ist aber offensichtlich mit der neuerdings wieder aufkeimenden Debatte nicht beabsichtigt. Eine "Lösung", mit der die Arbeitnehmer weniger Lohn ausgezahlt bekämen, dafür Anteile am Unternehmen ohne Mitentscheidungsrechte erhielten, die zudem im Fall einer Insolvenz verloren gingen, kann natürlich nicht unterstützt werden.
Dr. Jürgen Glaubitz
(Abteilungsleiter Wirtschafts- und Strukturpolitik,
ver.di-Landesbezirk NRW)
Quelle (http://www.verdi-bub.de/standpunkte/archiv/investivlohn)
...ich halte das ehrlich gesagt für schwachsinn, weil wenn dann alle unternehmer sind und wenn ich teilhaber bin, möcht ich auch meine Tantieme am jahresende usw. und nicht freiwillig auf lohn verzichten, wer soll denn meine rechnungen bezahlen ?
fakt ist doch, das man dann als arbeitsnehmer nicht nur angst um seinen arbeitsplatz haben muss, sonder auch um seinen lohn, der als investition " ausgezahlt " wird.
ich stelle mir das so vor, wenn die benQ mitarbeiter das gemacht hätten, wären die jetzte nicht nur ihren job los, sondern könnten auch noch ihre anteile, oder was auch immer vergessen!
ich frage mich nur, ob die so auch das rentenproblem lösen wollen :rolleyes: ?