Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beschlossen: Computer-Gebühr zum 1. Januar 2007 !
Warbeast
04.10.2006, 20:59
Das neue Rundfunkgebührengesetz tritt ab dem 1. Januar 2007 in Kraft und scheint weitere Kreise zu ziehen als bisher vermutet: Nicht nur der heimische PC ist von der Gebühr betroffen, so er denn über einen Internetanschluss verfügt, auch die 50.000 deutschen Geldautomaten sind nunmehr belastet.
Dies teilte die Frankfurter Industrie- und Handelskammer jüngst mit und sorgt dadurch für verwunderte Gesichter. Der Grund für die Gebührenerhebung ist, dass jeder Geldautomat über das Internet mit den Banken verbunden ist und damit unter die Kategorie der Computer mit Internetanschluss fällt. Da diese mit dem Jahreswechsel aber als Geräte, die zum Empfang von Radio- und TV-Sendungen fähig sind, eingestuft werden, müssen auch für Geldautomaten GEZ-Gebühren bezahlt werden.
Bisher ist nicht klar, ob die finanzielle Mehrbelastung für die Banken auf die Kunden umgewälzt wird; offensichtlich ist nur, dass diese Art der Gebührenerhebung fernab der Realität liegt. Niemand wird einen Geldautomaten zum Fernsehen oder Radiohören nutzen. Jedenfalls noch nicht, vielleicht werden die Automaten ja auch so umgerüstet, dass die Gebühren berechtigt sind und der Kunde während seiner Wartezeit durch Medienberieselung beschäftigt wird.
Quelle (http://www.computerbase.de/news/internet/2006/oktober/gez-gebuehren_geldautomaten_2007/)
...ehrlich, ich hab erst überlegt dies in den witzethread zuposten, ist aber bitterer ernst und wird, so es denn kommt, ganz sicher auf die kunden abgewälzt, auf wen sonst :rolleyes:!
Die treibens noch so weit, bis nicht mal mehr in Comedy-Sendungen über Politiker gesprochen wird, weil sie niemand mehr ernst nimmt.
sh4d0wl0rd
05.10.2006, 17:33
Moin Leute, ich komm gerade von der Bank. Habe mir am Geldautomaten "Quo vadis, Deutschland?" reingezogen. War eine spitzen Bildqualität - mit DolbySurround 0.1! :D
Warbeast
09.10.2006, 20:10
GEZ-Gebühren für Computer verfassungswidrig?
Die von der Koalition geplante Einführung von GEZ-Gebühren auf PCs, die Radio und TV empfangen können, ist laut bild.de wahrscheinlich verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis sollen Juristen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages DIHK gekommen sein.
Die Begründung: Mit der Ausdehnung der Gebühren auf Computer und UMTS-Handys würde eine Regel geschaffen, die nicht vollzogen (weil nicht kontrolliert) werden kann. In einem ähnlich gelagerten Fall (Besteuerung von Zinseinkünften) hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dieser Begründung ein Veto eingelegt.
Damit wäre eine angekündigte Software das Berliner Softwarehauses DGFSS (Deutsche Gesellschaft für Softwaresicherheit, Ltd.) mit dem Namen g-e-zfilter 2007 überflüssig. Diese soll angeblich sämtliche Internet-Streams vom PC verbannen und damit eine Gebührenpflicht vermeiden.
Quelle (http://www.medienhandbuch.de/prchannel/details.php?callback=index&id=9356)
...licht am horizont ? ...mich würds echt wundern, wenn bei der gebühr wieder zurück gerudert würde, aber man weiss ja nie, oder :D!
Warbeast
17.10.2006, 05:16
Empörung über die geplante Rundfunkgebühr für Internet-Computer: Jetzt protestieren Unionspolitiker in einem offenen Brief, der SPIEGEL ONLINE vorliegt. Die Ministerpräsidenten der Länder sollen die Gebühr doch noch stoppen. Wirtschaftsverbände klatschen Beifall.
SPIEGEL ONLINE dokumentiert exklusiv den offenen Brief der Initiative, der am heutigen Montag um 12 Uhr den Ministerpräsidenten der Länder zugestellt wird:
"Sehr geehrte Herren Ministerpräsidenten,
in der anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz beraten Sie unter anderem die noch offenen Fragen hinsichtlich des Moratoriums für neuartige Rundfunkempfangsgeräte.
Wir haben in der Vergangenheit, neben zahlreichen anderen Verbänden, Organisationen und Personen, unseren Protest gegen die Beendigung des Moratoriums zum Ausdruck gebracht.
Aufgrund der nachfolgenden Argumente, wobei wir hier nur die Wesentlichsten aufgelistet haben, fordern wir Sie erneut auf, das Moratorium zu verlängern:
Ca. 2,5 Mio. kleinst- und mittelständische Unternehmer sowie ca. 800.000 Freiberufler würden ab dem 01.01.2007 erstmalig Rundfunkgebührenpflichtig. Die betroffenen Unternehmer unterliegen dann Mehrfachbelastungen, da sie als Privatpersonen und für jeden Unternehmensstandort Rundfunkgebühren zu entrichten hätten. Von einer Entlastung aufgrund der Zweitgeräteregelung kann unter diesen Gesichtspunkten nicht gesprochen werden.
Aufgrund der Rechtslage ist es Unternehmern unmöglich auf die Nutzung eines PCs zu verzichten, da Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsmeldungen via Internet zu erfolgen haben. Auch andere Berufsgruppen, wie z.B. Ärzte oder Landwirte können wegen der Gesetzgebung nicht auf die Nutzung neuartiger Empfangsgeräte verzichten. Dies stellt einen fundamentalen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit dar. Betroffen sind in diesem Fall auch alle Personen, die sich bewusst über andere als die öffentlich-rechtlichen Medien informieren.
Die Gebühr auf neuartige Empfangsgeräte lässt die technischen Einschränkungen vollkommen außer Acht: weder die Internetverbindungen noch die Systemvorrausetzungen der Geräte lassen flächendeckende Abrufbarkeit im Sinne des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu. Diese technischen Unterschiede führen in der Folge zu einer Ungleichbehandlung der PC-Nutzer.
Jeder öffentlich-rechtlichen Gebühr liegt das Prinzip zugrunde, dass mit ihr (wenn auch unter Umständen pauschaliert) eine tatsächliche Nutzung abgegolten wird. Dieses Prinzip wird hier durchbrochen, weil die gebührenpflichtige Nutzung eines PC keineswegs einfach unterstellt werden kann.
Das Internet ist eine selbständige Infrastruktur. Die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanbieter sind für die Aufrechterhaltung des Selbigen nicht nötig. Das Internet gehört jedem, der sich - ob als Anbieter oder User - einbringt. Somit fehlt jeder Besitzanspruch und damit auch die Legitimation, eine Gebühr auf internetfähige Geräte zu erheben. Dies ist vor allem der Fall, weil der Client nicht zwangsläufig auf einen bestimmten Server zugreift.
PCs sind Gebrauchs- und Alltagskommunikationsgeräte. Sie sind im Gegensatz zu Radio und Fernsehen Aktivmedien.
Trotz des enormen Anstieges der Haushalte, in denen ein PC vorhanden ist, ist die Zahl der Haushalte mit Fernseh- und Radiogeräten nachweislich nicht zurückgegangen. Es liegt also keine Gebührenaufkommensminderung vor, da neuartige Geräte die Klassischen nicht ersetzen.
Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland würden nach Beendigung des Moratoriums für einen weltweit kostenfreien Empfang der Rundfunkprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands über das Internet bezahlen. Dies sehen wir als eine grobe Ungleichbehandlung ins besondere gegenüber den Mitbürgern in der EU an.
Es besteht ein erheblicher Zweifel, ob das Internetangebot der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten dem Grundversorgungsauftrag entspricht und somit überhaupt durch Gebühren finanziert werden darf. Diese Bedenken hat auch die EU-Kommission geäußert.
In den vergangen Wochen wurde seitens Ihrer Häuser mehrfach darauf verwiesen, die Verlängerung des Moratoriums sei in der Kürze der Zeit nicht mehr durchführbar. Wir erachten diese Aussage als unrichtig, da es sich lediglich um die Änderung einer einzigen Zahl im Rundfunkgebührenstaatsvertrag handelt. Alle Landesparlamente haben vor Ende des Jahres noch mindestens zwei Plenarsitzungen. Eine Änderung dieser einen Zahl ist daher aus unserer Sicht durchaus möglich.
Die Menschen, Ihre Wähler, werden Ihre Entscheidung in dieser Frage nicht vergessen.
CDU-Mitglieder gegen Einführung von Rundfunkgebühren auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte"
Quelle (http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,442780,00.html)
...na mal schauen, ob die sich davon beeindrucken lassen, interessant finde ich die stelle: Aufgrund der Rechtslage ist es Unternehmern unmöglich auf die Nutzung eines PCs zu verzichten, da Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsmeldungen via Internet zu erfolgen haben. - das ist für mich mal wieder die lizens zum gelddrucken, oder :rolleyes:!
Warbeast
19.10.2006, 21:55
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich in Bad Pyrmont auf die Höhe der Rundfunkgebühr für Computer verständigt. Für Zuschauer oder Betriebe, die über einen internetfähigen Computer verfügen und bislang noch keine GEZ-Gebühren zahlen, werden damit ab dem 1. Januar 2007 pro Monat 5,52 Euro fällig, teilte die Staatskanzlei in Schwerin mit.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Harald Ringstorff bezeichnete die Entscheidung als "tragfähigen Kompromiss", der die technische Entwicklung des mittlerweile möglichen Radioempfangs über das Internet berücksichtige.
Gebühr bereits Teil des Staatsvertrags
Die Rundfunkgebühr auf so genannte neuartige Empfangsgeräte, zu denen Computer zählen, die Programme aus dem Internet empfangen können, ist bereits im geltenden Rundfunkstaatsvertrag verankert. Sie wurde bislang aber wegen eines Moratoriums, das zum 31. Dezember ausläuft, nicht erhoben. Schleswig-Holstein hatte sich als einziges Bundesland für ein neues Moratorium ausgesprochen.
Neuordnung der Gebührenordnung soll kommen
Die Länderchefs plädierten zudem dafür, dass binnen eines Jahres eine generelle Neuordnung der Rundfunkgebühren beschlossen werde. Die Bundestagsfraktionen von Grünen und FDP haben bereits eigene Modelle für einen Systemwechsel bei der GEZ-Gebühr vorgelegt. Die Grünen plädieren für eine Abgabe je Haushalt. Der Gebührenzahlerverband allerdings lehnt dies ab. Ihm schwebt eine steuerzahlerbezogene Pauschale vor, die wie die Kirchensteuer über die Finanzämter eingezogen werden könne. Ein solches Modell stößt in der Politik und bei den Sendern auf Kritik, da eine Abgabe an die Finanzämter einer Steuer gleichkäme. Damit sei die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mehr garantiert, hieß es.
Quelle (http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6018696_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html)
Privathaushalte mit Radio zahlen nichts extra!
Derzeit jagt in der Presse ein Aufschrei den anderen. Der einhellige Tenor: Die ARD will ab 1.1.2007 alle Gebührenzahler in Sachen PC abzocken. Die Wahrheit jedoch ist: Die wenigsten werden von der so genannten "PC-Gebühr" überhaupt betroffen sein.
Um die oftmals widersprüchlichen Aussagen in der Berichterstattung klarzustellen, hier der tatsächliche Sachverhalt:
Privathaushalte, die zumindest ein Radio haben, sind von der "PC-Gebühr" nicht betroffen!
Für Privathaushalte, die bereits ein Radio (zu Hause oder im Auto) oder einen Fernseher angemeldet haben, ändert sich nichts. Denn für zusätzliche Empfangsgeräte, wie z.B. einen internetfähigen PC, ein UMTS-Handy oder einen Zweit-Fernseher, fallen keine weiteren Gebühren an. Hier gilt für den PC – wie für alle sonstigen Empfangsgeräte - die so genannte "Zweitgerätefreiheit".
Ein Privathaushalt, der ein Radio und einen Internet-PC, aber keinen Fernseher hat, zahlt nach wie vor 5,52 Euro Rundfunkgebühr monatlich.
Ein Privathaushalt, der einen Fernseher und einen Internet-PC hat, zahlt nach wie vor 17,03 Euro monatlich.
Auch Angestellte und Beamte (z. B. ein Lehrer, der auf dem heimischen PC seinen Unterricht vorbereitet), die ihren internetfähigen PC zu Hause teilweise beruflich nutzen, müssen dafür keine zusätzliche Gebühr bezahlen, wenn sie schon zumindest ein Radio angemeldet haben.
Welche Privathaushalte sind betroffen?
Betroffen sind nur die wenigen Privathaushalte, die weder Radio noch Fernsehen haben und auch kein Fahrzeug mit einem Autoradio besitzen, sondern nur einen internetfähigen PC. Ab 1.1.2007 muss dieser bei der GEZ gemeldet werden. Statistisch wird allerdings davon ausgegangen, dass nahezu 100% der Privathaushalte zumindest ein Radio besitzen.
Was gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbstständige mit einem abgetrennten Büro im Wohnhaus?
Haben diese bereits ein beruflich genutztes Fahrzeug mit Autoradio, so wird keine zusätzliche Gebühr für einen Internet-PC fällig. Die monatliche Gebühr von 5,52 Euro fällt nur an, wenn diese selbstständig Tätigen in diesem Büro oder im Auto noch kein Radio angemeldet haben.
Was gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige mit einem Büro außerhalb des Wohnhauses und für Betriebe?
Auch hier ist entscheidend, ob bereits ein Fahrzeug mit einem Radio auf das Büro oder Betriebsgrundstück angemeldet oder ein sonstiger Radioempfänger im Büro vorhanden ist. Sollte dies der Fall sein, dann fällt keine zusätzliche Gebühr für den Internet-PC an.
Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Radioempfangsgerät vorhanden, so fällt für sämtliche Internet-PCs, unabhängig von ihrer Zahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,52 Euro monatlich an.
Welchen Hintergrund hat die Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrag zum 31.12. 2006?
Durch die Digitalisierung macht es heute keinen Unterschied mehr, ob man Radio über Internet oder mit einem herkömmlichen UKW-Empfänger hört. Die Rundfunkgebührenpflicht knüpft seit jeher an den Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts an - unabhängig davon, ob man dieses auch tatsächlich nutzt. Dadurch sind praktisch alle Bürger verpflichtet, eine Rundfunkgebühr zu entrichten. Dieses Solidarmodell ist eine sinnvolle Regelung. Die Rundfunkgebühr ermöglicht ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender.
Und wenn ich von der Rundfunkgebührenpflicht befreit bin?
Nach wie vor gilt: Wer von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist, muss selbstverständlich auch weiterhin keine Gebühren bezahlen, selbst wenn sie oder er über einen internetfähigen PC verfügt.
Quelle (http://www.ard.de/intern/finanzen/gebuehren/gebuehren-pc/-/id=462528/11mzdsx/index.html)
...so siehts aus und daran wird wohl auch nix mehr zumachen sein, ich halte das alles trotzdem für überflüssig :rolleyes:!
Anthraxx
22.10.2006, 19:26
Ich frage mich was Politiker sich dabei denken. Ich meine es belastet nicht sehr viele Privathaushalte, es hat schonb fast jeder Haushalt ein Radio oder einen Fernseher.
Es belastet nur die in Deutschland nicht gerade blühende Wirtschaft.
Wenn alle Unternehmen von dem Gesetz ausgeschlossen würden, fände ich das ganze noch in Ordnung, da man per Internet ja durchaus Radio hören etc. kann.
Naja, anscheinend lässt sich ja nicht mehr viel daran ändern, ich hoffe nur, dass es nicht lange dauert bis das Gesetz dann wieder abgeschafft/verändert wird.
Warbeast
22.10.2006, 21:26
...ich denke politiker denken nur an ihr eigenes geld, die tun nichts ohne einen persönlichen vorteil zusehen.
wenn ich mir das mal überlege, in welcher firma dürfen die leute mit dem pc fernsehen? radio mag ja noch sein, aber bestimmt auch nicht oft, wenn ich mir so mal die IT richtlinien unserer firma anschaue, dann darf das internet nur für arbeitsrelevante dinge geöffnet werden und nix anderes!
Uff - nochmal Glück gehabt... :tongue:
SWR: Gemietete Root-Server sind für Anwender nicht rundfunkgebührenpflichtig
Für Root-Server, die Anwender bei Internet-Providern oder Web-Hostern angemietet haben, müssen keine zusätzliche Rundfunkgebühren gezahlt werden. Das sagte der Justiziar des Südwestrundfunks (SWR), Hermann Eicher, laut einer Mitteilung der 1&1 Internet AG gegenüber dem Internet-Unternehmen. 1&1 hatte sich an den SWR als federführende Anstalt in der ARD/ZDF-Arbeitsgruppe Rundfunkgebührenrecht gewandt, um die Bereiche Server-Hosting und Server-Housing (Collocation) gebührenrechtlich einordnen zu lassen.
Nach aktueller Auffassung des SWR, die der vom Mai 2006 entgegenläuft, ist ein dedizierter Server zwar "regelmäßig ein neuartiges Empfangsgerät", die Gebührenpflicht treffe damit aber zunächst das Unternehmen, das den Server in seinem Rechenzentrum bereithält. Da der Anwender eines Root-Servers keine tatsächliche Verfügungsgewalt über den Rechner hat, finde keine Vermietung eines Rundfunkempfanggerätes im Sinne des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages statt. Beim Server-Housing sei dies anders. Hier stellt der Kunde seinen eigenen Server im Rechenzentrum eines Unternehmens unter und könne auch "körperlich zugreifen".
Vergangene Woche haben die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Tagung in Bad Pyrmont die Einführung einer Rundfunkgebühr für internetfähige Computer und Mobiltelefone beschlossen. Privathaushalte müssen die Gebühr von 5,52 Euro entrichten, wenn noch kein Radio oder Fernsehgerät angemeldet wurde. Bei Freiberuflern und Selbstständigen werden die Rundfunkgebühren fällig, wenn noch kein "dienstliches" Radio oder TV-Gerät angemeldet wurde.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/79938
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